Verlässt ein Arbeitnehmer einen Betrieb, ob die Kündigung von ihm ausging oder vom Arbeitgeber, hat er ein Recht auf ein Arbeitszeugnis. Zudem kann er um ein Zwischenzeugnis bitten, wenn er sich auf eine Stelle im aktuellen oder in einem anderen Unternehmen bewerben möchte.

Genauso hat auch ein Auszubildender ein Recht auf ein Ausbildungszeugnis. In diesem Fall stellt das Zeugnis einen wichtigen Nachweis der beruflichen Qualifikation dar und ist damit das Herzstück der Bewerbungsmappe, die er zwangsläufig früher oder später nach der Ausbildung braucht. Daher hat der Ausbildungsbetrieb per Gesetz die Pflicht, dem Auszubildenden nach Ende seiner Ausbildung ein Ausbildungszeugnis zu schreiben, ob er nun übernommen wird oder sein Glück in einem anderen Betrieb sucht.

Inhalt eines Ausbildungszeugnis

Das Ausbildungszeugnis trifft Aussagen über die Ausbildung an sich, sodass es Informationen zur Ausbildung selbst, ihrer Dauer, dem Ausbildungsort, dem Inhalt und den vermittelten Fähigkeiten enthält. Ebenso werden die Abschlussprüfung und die Note darin erwähnt. Ebenso sagt das Ausbildungszeugnis aber auch etwas über den Auszubildenden aus. Sein Sozialverhalten im Umgang mit Vorgesetzten und Kollegen sowie gegebenenfalls Kunden wird genauso beschrieben wie seine Eigenschaften, Arbeitsweise, Leistungen und Stärken. Zudem enthält es Informationen zur Weiterbeschäftigung oder Gründe für den Fortgang. Ein Ausbildungszeugnis schließt immer mit guten Wünschen für die Zukunft und der handschriftlichen Unterschrift eines Vorgesetzten.

 

 

Sprache im Ausbildungszeugnis

 

  • Alle Angaben in einem Ausbildungszeugnis müssen wahr sein und dürfen gleichzeitig weder offene noch versteckte Kritik enthalten, die dem Auszubildenden in seinem weiteren Berufsleben Nachteile bringen könnten. So zeichnen sich Zeugnisse durch eine sehr spezielle Sprache aus. So gibt es festgelegte Formulierungen, die für die Noten von 1 bis 6 stehen. Daneben finden sich aber auch rhetorische Mittel, die eine Wertung vermitteln. Hierbei kommen die folgenden Stilmittel oft vor.
  • Wenn Wortgruppen in einer anderen Reihenfolge als der üblichen genannt werden, zum Beispiel wenn in der Wortgruppe Vorgesetzte, Kollegen und Kunden zunächst die Kunden genannt werden, zeigt das Uneinigkeiten zwischen dem Auszubildenden und seinen Vorgesetzten oder Kollegen auf.
  • Eine Verneinung deutet oft auf eine negative Bewertung hin, sodass ein Auszubildender beispielsweise nie unpünktlich kam anstatt stets pünktlich.
  • Wenn in feststehenden Formulierungen wie fleißig, pünktlich und ehrlich ein Wort weggelassen wird, weiß der Leser, woran es dem Auszubildenden mangelt.
  • Viele passive Formulierungen sind eher negativ und deuten auf wenig Eigeninitiative und Engagement des Auszubildenden hin, wenn er beispielsweise dem Ausbildungszeugnis zufolge in Bereichen eingesetzt wurde, anstatt dass er dort gearbeitet hat.
  • Auch Einschränkungen weisen oft auf Mängel beim Azubi hin, wenn zum Beispiel geschrieben steht, dass man ihn im Rahmen seiner Fertigkeiten eingesetzt hat. Das suggeriert, dass seine Fertigkeiten nicht dem Optimum entsprechen.