Abmahnung Azubi








Beschreibung

Wenn ein Arbeitgeber große Probleme mit einem Auszubildenden hat, kann er eine Abmahnung aussprechen. Diese ist oft sogar gefordert, weil man zunächst die milden Mittel ausreizen muss, bevor es zu härteren Maßnahmen kommen kann. So muss einer Kündigung in vielen Fällen mindestens eine Abmahnung vorausgehen. Nur wenige Fälle lassen eine fristlose Kündigung zu, die durch das Verhalten des Auszubildenden begründet wird. Das ist nur dann erlaubt, wenn das Fehlverhalten des Auszubildenden so schwerwiegend ist, dass dem Arbeitgeber die Fortführung des Ausbildungsverhältnisses nicht zuzumuten ist und das Vertrauen empfindlich geschädigt ist. Beispiele hierfür sind Diebstähle, grobe Beleidigungen oder tätliche Angriffe. Im Umkehrschluss erfordern die meisten Probleme also eine Abmahnung. Diese dient grundsätzlich drei Zwecken.

  • Zunächst einmal weist die Abmahnung auf Fehlverhalten hin und rügt es in der Hoffnung, dass das Verhalten daraufhin in Zukunft unterlassen wird.
  • Zweitens dokumentiert die Abmahnung das Fehlverhalten, indem es im Schreiben mit allen wichtigen Details beschrieben wird.
  • Drittens warnt eine Abmahnung ihren Empfänger deutlich. Sie beinhaltet einen Hinweis auf ernste Konsequenzen, wenn sich dieses Verhalten wiederholen sollte. Ebenso kann sie die Grundlage für eine Kündigung bieten.

Es ist schwierig, pauschale Aussagen zur Abmahnung zu treffen, weil es immer auf den Einzelfall ankommt. Grundlegend aber gibt es durchaus Eckdaten zu Abmahnungen.

Gegenstand der Abmahnung

Eine Abmahnung kann jede objektiv so gesehene Pflichtverletzung betreffen. Diese muss aber wesentlich sein. Damit ist eine einmalige Verspätung um wenige Minuten keine Grundlage für eine Abmahnung.

Zeitliches bei einer Abmahnung

Eine Abmahnung sollte möglichst kurz nach dem Fehlverhalten erfolgen. Wie oft ein Fehlverhalten ohne ernste Folgen durch eine Abmahnung gerügt werden kann, richtet sich nach seiner Art und Bedeutung. In der Regel aber gibt es zwei Abmahnung und dann folgt die Kündigung.

Technisches zu einer Abmahnung

Abmahnungen können schriftlich wie mündlich ausgesprochen werden. Schriftliche Abmahnungen empfehlen sich allerdings als Beweise. Darin muss die Pflichtverletzung konkret benannt werden – für unterschiedliche Pflichtverletzungen gibt es jeweils eigene Abmahnungen, denn eine Abmahnung verliert mit der Unberechtigtheit eines einzelnen Vorwurfs ihre Wirksamkeit.

Wirksamkeit einer Abmahnung

Es gibt keine festgelegten Fristen zur Wirksamkeit einer Abmahnung. Sie richtet sich nach der Schwere des Fehlverhaltens und bleibt oft zwei Jahre gültig.

Die Abmahnung als Rechtfertigung einer Kündigung

Die Abmahnung kann einer Kündigung vorausgehen. Im Schreiben werden das Fehlverhalten und mögliche Konsequenzen im Wiederholungsfall benannt. Diese können im Falle der Wiederholung dann umgesetzt werden. Eine Kündigung kann aber nicht auf dem in der Abmahnung konkret gerügten Fehlverhalten basieren. Auf Grund des exakt gleichen Vorfalls darf jemand nicht gekündigt werden. Die Kündigung in Folge einer Abmahnung ist erst dann möglich, wenn das Verhalten trotz der Rüge wiederholt wird.