Schriftliche Abmahnung








Beschreibung

Eine Abmahnung entspricht im Kern einer gelben Karte im Fußball. Sie dient dazu, den Abgemahnten auf sein Fehlverhalten aufmerksam zu machen und ihn dafür zu verwarnen. Gleichzeitig aber wird ihm die Möglichkeit gegeben, sein Verhalten für die Zukunft zu ändern. Wenn er das nicht tut und sein Verhalten wiederholt, kann der Abmahnende die in der Abmahnung angedrohten Konsequenzen in die Tat umsetzen. Abmahnungen werden in den unterschiedlichen Bereichen des Rechts ausgesprochen, ob im Kontext der Arbeit oder bei Wettbewerbsverstößen. Alle Abmahnungen aber müssen zwei grundlegende Voraussetzungen erfüllen, um gültig und wirksam werden zu können. Sie muss einerseits dem Abgemahnten klar machen, was genau er falsch gemacht hat und in Zukunft unterlassen soll, damit er die Chance hat, sein Verhalten anzupassen. Andererseits darf die Abmahnung keinen Zweifel daran lassen, welche Konsequenzen folgen können, wenn der Abgemahnte sein Verhalten nicht anpassen und die Pflichtverletzung wiederholen sollte.

Grundlagen einer wirksamen Abmahnung

Eine Abmahnung muss allerdings längst nicht nur diese beiden Voraussetzungen erfüllen, um wirksam werden zu können. Es gibt noch einige weitere wichtige Punkte. Dazu gehört zum Beispiel der Grund, aus dem die Abmahnung ausgesprochen wird. Als ein solcher ist grundsätzlich jedes Verhalten möglich, das in einem Vertrag definierte Pflichten oder das geltende Recht verletzt oder den Bestrebungen des Abmahnenden schadet. Allerdings ist es für eine jede Abmahnung zwingend notwendig, dass der Abgemahnte die Möglichkeit hatte, sein Verhalten frei zu steuern. Im Umkehrschluss heißt das zum Beispiel, dass man jemanden nicht abmahnen kann, nur weil er längere Zeit krank ist und deshalb nicht zur Arbeit erscheinen kann – der Arbeitnehmer hat schließlich keine Schuld an seiner Krankheit. Jedoch gilt auch hier der bekannte Spruch, dass Unwissenheit nicht vor einer Strafe schützt. Jemand kann also auch dann abgemahnt werden, wenn er gegen das geltende Recht verstößt oder er keinen Schaden verursachen wollte, wobei er aber etwas Verbotenes getan hat. Auch die Form ist bei einem Schreiben immer relevant. Eine Abmahnung muss keiner bestimmten Form genügen. Sie kann also sowohl mündlich als auch schriftlich ausgesprochen werden, ohne dass die Wirksamkeit Schaden nimmt.

Es kann aber sein, dass der Vertrag eine Vereinbarung enthält, dass alle Abmahnungen der Schriftform genügen müssen. Schriftliche Abmahnungen bieten allerdings in Streitfällen viele Vorteile. Zudem können in einer einzelnen Abmahnung gleich mehrere Pflichtverletzungen gerügt werden. Wenn allerdings einer der Vorwürfe nicht substantiiert werden kann, wird gleich die gesamte Abmahnung unwirksam. Daher gibt es in der Regel für jede Pflichtverletzung eine eigene Abmahnung. Die Gültigkeit oder Dauer der Wirksamkeit einer Abmahnung richtet sich nach der Schwere der Pflichtverletzung. Zwei oder drei Jahre sind hier häufige Wirkungsdauern, gerade im Bereich des Arbeitsrechts.