Ermäßigung Lohnsteuer








Beschreibung

Die Lohnsteuer wird häufig falsch als eine eigene Steuer interpretiert. Dabei ist sie in Wirklichkeit nur eine besondere Form der Einkommenssteuer. Die Lohnsteuer muss in Deutschland jeder zahlen, der sein Einkommen mit nichtselbstständiger Arbeit verdient. Darum muss man sich allerdings als Arbeitnehmer nicht weiter sorgen, denn der Arbeitgeber kümmert sich um diese Zahlung, indem er jeden Monat automatisch die Lohnsteuer einbehält und sie an das Finanzamt übergibt. Dazu muss man im Gegensatz zur Steuererklärung oder anderen Anträgen zur Lohnsteuer kein Formular ausfüllen, sondern ein kurzes formloses Schreiben reicht völlig aus. Hier ist ein Beispiel:

Formular zur Ermäßigung der Lohnsteuer

Die Höhe der Lohnsteuer hängt sowohl von der Höhe des monatlichen Gehaltes als auch von personenspezifischen Faktoren wie der Steuerklasse oder auch etwaigen Kinderfreibeträgen ab. Wenn man sich als Arbeitnehmer sicher ist, dass man auf Grund seiner Steuererklärung eine Steuerrückerstattung erhält, kann man diesen Prozess etwas beschleunigen. Das geht, indem man einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellt, woraufhin der Arbeitgeber einen kleineren Anteil des Lohnes zur Zahlung der Lohnsteuer einbehält. Das kommt zum Beispiel dann vor, wenn man jeden Tag lange Wege pendelt, durch eine Behinderung beeinträchtigt ist, für die Kinderbetreuung zahlen oder Unterhalt zahlen muss. Die Reduzierung der Lohnsteuer kann man beantragen, indem man das Formular dazu ausfüllt und beim örtlichen Finanzamt abgibt.

Bei Unklarheiten kann unser Formular helfen:

Genau genommen gibt es zwei Formulare hierzu, ein herkömmliches und eines für einen vereinfachten Antrag auf Lohnsteuerermäßigung. Letztes ist in unkomplizierten Fällen angemessen, wenn man zum Beispiel eine andere Anzahl Kinderfreibeträge oder eine andere Steuerklasse eintragen möchte. Ebenfalls ist es angemessen, wenn man dieselbe oder eine ähnliche Ermäßigung der Lohnsteuer beantragt wie im Vorjahr.

Geld mit der Steuererklärung zurückholen – wenn man zu viel Lohnsteuer gezahlt hat

Da der Arbeitgeber sich um die Zahlung der Lohnsteuer an das Finanzamt kümmert, muss sich der Arbeitnehmer damit eigentlich nicht weiter auseinandersetzen. Trotzdem kann man oft von einer Steuererklärung profitieren, wenn man Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen auf sich genommen hat, die mit einer Steuererstattung vergolten werden. So kann ein Arbeitgeber sich zu hohe gezahlte Lohnsteuern zurückzahlen lassen. Eine freiwillige Steuererklärung kann man als Arbeitgeber übrigens bis zu vier Jahre später am 31. Dezember abgeben. Betrifft die Rückzahlung also das Jahr 2016, kann man bis Ende 2020 die Steuererklärung einreichen. Bis zum 31. Dezember 2020 muss das Finanzamt allerdings dann die Steuererklärung haben.

Freiwillige Steuererklärungen sind jedoch ein Luxus, den nicht jeder Arbeitnehmer genießt. Vielfach ist es die Pflicht des Arbeitnehmers, eine Steuererklärung einzureichen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn er eine Lohnsteuerermäßigung beantragt hat, oder wenn er verheiratet ist und einer der Ehepartner der Lohnsteuerklasse V angehört. Zudem muss man eine Steuererklärung abgeben, wenn man ein Einkommen verzeichnet hat, das in die Steuerklasse VI kategorisiert wurde, oder wenn man im Laufe des Jahres Lohnersatzleistungen wie Krankengeld, Elterngeld, Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld im Wert von mehr als 410 Euro bezogen hat. Hat man die Pflicht, eine Steuererklärung einzureichen, sind die Fristen kürzer – hier muss die Steuererklärung das Finanzamt spätestens am 31. Mai des Folgejahres erreichen. Im obigen Beispiel für das Jahr 2016 müsste die Steuererklärung dem Finanzamt also spätestens am 31. Mai 2017 vorliegen.

Kommt die Steuererklärung mit einer Verspätung von nur wenigen Tagen an, sieht das Finanzamt in der Regel über diesen Verstoß hinweg. Den Steuerpflichtigen kann aber durchaus eine Strafe ereilen, wenn das Finanzamt ihn an zur Abgabe ermahnen muss oder er schon früher seine Steuererklärungen verspätet abgegeben hat. Wenn man also abschätzen kann, dass man die Frist vermutlich nicht einhalten kann, ist es eine gute Idee, eine Fristverlängerung zu beantragen.