Kündigung Vorlage








Beschreibung

Arbeitnehmer wie Arbeitgeber können eine Kündigung aussprechen, um ihr Arbeitsverhältnis zu beenden. Dabei muss der Arbeitnehmer nur die Schriftform und die Kündigungsfrist berücksichtigen, während es für den Arbeitgeber komplizierter ist.

Kündigungsarten für Arbeitgeber

Die Ausgangssituation bei der Kündigung eines Mitarbeiters durch den Arbeitgeber kann drei Kündigungsarten nach sich ziehen.

Schließungen, Stellenabbau und andere betriebliche Ereignisse, die die weitere Beschäftigung des Arbeitnehmers unmöglich machen, führen zu betriebsbedingten Kündigungen. Dabei muss die Stelle gestrichen werden und der Arbeitnehmer muss an keiner anderen Stelle im Unternehmen einsetzbar sein. Zudem ist eine Sozialwahl gefordert.

Bei Vertragsbrüchen des Arbeitnehmers kann eine verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitnehmers ausgesprochen werden. Davor muss allerdings eine Abmahnung  erfolgen, damit der Arbeitnehmer die Chance hat, sein Verhalten zu ändern. Nur sehr wenige Fälle erlauben eine verhaltensbedingte Kündigung ohne Abmahnung.

Eine personenbedingte Kündigung folgt zum Beispiel auf lange oder häufige Krankmeldungen oder den Verlust wichtiger Papiere. Hierbei ist keine Abmahnung vonnöten, da der Arbeitnehmer keine Gewalt über den Kündigungsgrund hat. Es müssen allerdings in jedem Fall einzeln die Umstände mit bedacht werden.

Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz

Der allgemeine Kündigungsschutz greift in Unternehmen mit mehr als 10 regulären Arbeitnehmern, wenn das betreffende Arbeitsverhältnis seit mehr als sechs Monaten besteht. Hier ist eine Kündigung nur mit einem angemessenen Grund erlaubt, wie ihn das Kündigungsschutzgesetz beschreibt.

Der besondere Kündigungsschutz kommt unter anderem bei Auszubildenden, Schwangeren, Angestellten in Elternzeit, Schwerbehinderten, Betriebsräten oder langjährig beschäftigten unkündbaren Arbeitnehmern. Für jede Gruppe gibt es hier eigene Vorschriften wie einen Amtsvorbehalt zu den Kündigungen. Bei einem Schwerbehinderten muss beispielsweise das Integrationsamt zustimmen.

Ordentliche und außerordentliche Kündigungen

Ordentliche und außerordentliche Kündigungen unterscheiden sich in der Einhaltung der Kündigungsfrist, wobei diese bei ersteren eingehalten wird. So endet das Arbeitsverhältnis erst nach der im Arbeits- oder Tarifvertrag oder durch das Gesetz festgeschriebenen Kündigungsfrist. Die außerordentliche Kündigung hingegen kann auch fristlos ausgesprochen werden, sodass das Arbeitsverhältnis sofort endet. Dafür muss es allerdings einen wichtigen Grund geben, dessen Schwere die Einhaltung der Kündigungsfrist unzumutbar macht. Zudem kann sie nur bis zu zwei Wochen nach Bekanntwerden dieses Grundes ausgesprochen werden. Oft werden auch gleich beide Kündigungsarten ausgesprochen, sodass im Notfall die ordentliche Kündigung greift und die Kündigungsfrist beginnt.

Formalien bei der Kündigung

Jede Kündigung muss in Schriftform erfolgen. Das erfordert eine schriftliche Abfassung mit einer handschriftlichen Unterschrift eines dazu  Bevollmächtigten. Der Kündigungsgrund muss nicht genannt werden; er ist nur erforderlich, wenn besonderer Kündigungsschutz vorliegt oder Verträge oder Vereinbarungen es so festschreiben. Trotzdem muss der Arbeitgeber für jede Kündigung einen guten Grund nennen können. Das ist spätestens in einem gerichtlichen Kündigungsschutzverfahren wichtig, wenn die Kündigung vor dem Richter plausibel begründet werden muss.