Schufa & Selbstauskunft








Beschreibung

Die Schufa und die von ihr erteilten Auskünfte

Die Schufa ist ausgeschrieben die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Sie ist eine Datenbank, die diverse Daten über Verbraucher sammelt und speichert. Sie soll dazu beitragen, das Risiko von Kreditausfällen klein zu halten. Außerdem verhindert sie, dass sich Verbraucher überschulden.

Natur der Daten bei der Schufa

Die Schufa speichert zunächst  persönliche Daten wie Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum, Geburtsort und aktuelle wie ehemalige Adressen. Ausgenommen von der Speicherung sind der Familienstand, der Arbeitgeber, das Einkommen und das Vermögen. Außerdem speichert die Schufa noch sogenannte Positiv- und Negativmerkmale, die ihre Vertragspartner ihr weitergeben. Das können einerseits Bankkonten, Kredite und Leasingverträge sowie Kundenkonten und andererseits mögliches Verhalten entgegen der Vertragsbedingungen und dessen Konsequenzen. Zudem hat die Schufa Zugriff auf öffentliche Verzeichnisse, denen sie zum Beispiel Eidesstattliche Versicherungen oder Insolvenzdetails entnehmen kann. Nicht zuletzt finden sich bei der Schufa Informationen aus Identitätschecks, mit denen Online-Händler sichergehen können, dass Name und Anschrift des Kunden nicht gefälscht sind.

Auf Basis der gesammelten Daten schätzt die Schufa mittels des sogenannten Scorings ein, wie wahrscheinlich ein Zahlungs- oder Kreditausfall bei dieser Person ist. Anhand dieser Wahrscheinlichkeit wird die Kreditwürdigkeit einer Person eingruppiert. Dieses Verfahren berücksichtigt übrigens nicht nur die gespeicherten Daten zum Individuum, sondern auch statistische Erhebungen beispielsweise zum Wohnort.

Beantragen einer Schufa-Auskunft

Sowohl eine Person selbst als auch ein Geschäftspartner von ihr können Informationen über eine Person bei der Schufa einholen. Der Geschäftspartner wird dazu durch die sogenannte Schufa-Klausel in einem Vertrag berechtigt. Er kann die Person aber auch zur Abgabe einer Schufa-Auskunft auffordern. Häufig wird zum Beispiel beim Abschluss eines Mietvertrages um eine Schufa-Auskunft gebeten, um das Risiko einschätzen zu können.

Eine Schufa-Auskunft ist grundsätzlich in zwei verschiedenen Formen erhältlich. Die Selbstauskunft führt alle Daten auf, die der Schufa zu einem Verbraucher vorliegen. Im Gegensatz dazu finden sich in der sogenannten Bonitätsauskunft nur Daten, die für einen Geschäftspartner von Interesse sind. Sie ist auf besonderem Papier mit Wasserzeichen gedruckt, sodass Fälschungen ausgeschlossen werden können. Daher kostet sie auch pro Anforderung 18,50 Euro. Die Selbstauskunft dagegen kann einmal im Jahr kostenlos angefordert werden. Sie ist eher für den Verbraucher selbst als für Geschäftspartner von Interesse, da die große Datenmenge nur benötigt wird, wenn man die Daten überprüfen möchte.

Diese Auskunft muss man allerdings bestellen – eine Selbstauskunft bekommt man nicht automatisch jedes Jahr einmal zugeschickt. Um seinen Wunsch nach einer Schufa-Auskunft geltend zu machen, muss man eine physische Geschäftsstelle der Schufa besuchen oder das Online-Formular auf der Internetseite der Schufa herunterladen, ausfüllen und einschicken oder abgeben. Ebenso ist es möglich, mittels eines formlosen Schreibens den Antrag auf eine Schufa-Auskunft zu stellen.