Testament Vorlage








Beschreibung

Ein Testament schreiben

Das Testament regelt das Erbe. Im gerichtlichen Sprachgebrauch heißt es auch letztwillige Verfügung und im allgemeinen Sprachgebrauch nennt man es eher letzten Willen. Mittels des Testaments definiert ein Erblasser, was nach seinem Tod mit seinem Vermögen geschehen soll. Änderungen sind dabei aber jederzeit möglich.

Öffentliche und eigenhändige Testamente

Ohne ein wirksames Testament oder einen Erbvertrag greift die im Gesetz vorgesehene Erbfolge, was ein Testament nicht notwendig macht. Es ist nur dann nötig, wenn man sein Vermögen anders weitergeben möchte als im Gesetz vorgesehen. Außerdem vermeidet ein Testament Streit zwischen den Erben oder schränkt ihn zumindest ein, weil man den Willen des Verstorbenen damit genau kennt. Für ein Testament gibt es aber unterschiedliche Formen, die sich nach unterschiedlichen Vorgaben richten müssen. Das Recht unterscheidet zwischen ordentlichen und außerordentlichen Testamentsformen. Die am häufigsten vorkommenden Formen des Testaments sind das öffentliche Testament und das handschriftliche Testament.

Ein öffentliches Testament wird durch einen Notar beurkundet. Dabei ist es möglich, dem Notar den letzten Willen mündlich zu erklären. Ebenso kann man ihm ein handschriftlich verfasstes oder auf dem PC geschriebenes Dokument überreichen. Von Gesetzes wegen muss der Notar dem Erblasser helfen, juristisch korrekte und unzweideutige Formulierungen zu wählen, wobei der Erblasser diese Hilfe nicht in Anspruch nehmen muss. Die Notarkosten orientieren sich am Vermögen des Erblassers. Dafür spart man oft an anderer Stelle, da mit einem öffentlichen Testament in der Regel kein Erbschein gebraucht wird. Zudem werden öffentliche Testamente amtlich verwahrt, sodass sie in jedem Fall authentisch und auffindbar sind.

Ein eigenhändiges Testament, auch handschriftliches oder holographisches Testament genannt, wird hingegen von Hand geschrieben und handschriftlich unterschrieben. Die Unterschrift zeigt dabei an, dass das Testament tatsächlich aus der Hand des Erblassers stammt. Daher darf ein eigenhändiges Testament nicht auf dem PC geschrieben und dann von Hand unterschrieben werden. Eine solche Version darf dem eigenhändigen Testament aber beigelegt werden, damit trotz einer unleserlichen Schrift der Wille erfüllt wird. Bei einem eigenhändigen Testament hat man als Erblasser zudem große Freiheiten, was die Form des Schriftstücks angeht. Pflicht ist hingegen, dass im Testament klar benannt wird, wann und wo der Erblasser es verfasst hat. Auch ein eigenhändiges Testament kann einem Notar oder einem Nachlassgericht übergeben, aber auch in der Wohnung aufbewahrt werden.

Muster für ein Testament?

Eine Vorlage für ein Testament gibt es nicht, weil es dazu zu persönlich ist. Schließlich hängt es ganz von der eigenen Vermögenslage und dem Umfeld ab. Zudem muss man sich bei aller freien Verfügung nach dem Erbrecht richten, da sonst das Testament aus juristischen Gründen einkassiert werden könnte. Bei simplen Familienverhältnissen ist allerdings ein kurzes und einfaches Testament ausreichend.