Urlaubsantrag








Beschreibung

Grundlegend regelt das Bundesurlaubsgesetzt die Urlaubsansprüche, die ein Arbeitnehmer hat. Es setzt aber bloß einen Rahmen, innerhalb dessen ein gewisses Spektrum an Regelungen für einen Arbeitnehmer möglich ist. Beispielsweise beim Mindesturlaub hat ein Arbeitnehmer nach dem Bundesurlaubsgesetz ein Recht auf mindestens 24 Werktage Urlaub, wenn seine Arbeitswoche sechs Tage lang ist. Das sind fast fünf Wochen. Wenn ein Arbeitnehmer nur fünf Tage pro Woche arbeitet, hat er einen Anspruch auf nur zwanzig Tage Urlaub, also  genau vier Wochen. Bei der Berechnung der einem Arbeitnehmer zustehenden Urlaubstage ist es hingegen irrelevant, wie viele Stunden am Tag ein Arbeitnehmer arbeitet. So bekommt jemand, der Vollzeit arbeitet, genauso viel Urlaub wie jemand, der immer nur nachmittags im Büro anzutreffen ist. Das liegt daran, dass das Gesetz den Urlaubsanspruch von der Anzahl der Arbeitstage und nicht von der Arbeitszeit abhängig macht. Im Bundesurlaubsgesetz steht allerdings nur geschrieben, auf wie viel Urlaub ein Arbeitnehmer ein Recht hat. Weniger Urlaub ist also nicht erlaubt, aber der Arbeitgeber darf selbstverständlich mehr Urlaub gewähren.

Der Urlaubsantrag Muster Formular

Bevor ein Arbeitnehmer seinen Urlaub antreten darf, muss er sich mit seinem Arbeitgeber besprechen, wobei dieser dem Arbeitnehmer nicht vorgeben darf, wann er seinen Urlaub nehmen muss. Allerdings muss der Arbeitgeber den Urlaub genehmigen, bevor der Arbeitnehmer in Urlaub gehen darf. Das Bundesurlaubsgesetzt schreibt hierzu, dass man die gegenseitigen Interessen in Einklang bringen muss. In der Praxis muss der Arbeitgeber also durchaus die Wünsche des Arbeitnehmers zur Kenntnis nehmen. Er kann aber zum Beispiel wegen betrieblicher Gründe einem Urlaubsantrag nicht stattgeben.

Zur besseren Planung sollte der Arbeitnehmer seinen Urlaub frühzeitig beantragen. Hierbei variieren die Vorgehensweisen von Unternehmen zu Unternehmen. Manchmal reicht ein Gespräch oder ein kurzes Schreiben aus, um den Arbeitgeber über den Wunsch nach Urlaub zu einem bestimmten Zeitpunkt zu informieren. Manchmal aber sind auch spezielle Formulare auszufüllen.

Pauschal lässt sich nicht sagen, in welchem Zeitraum der Arbeitgeber über den Urlaubsantrag entscheiden muss. Eine zügige Entscheidung ist aber die Regel. Einige Tarifverträge oder innerbetriebliche Vereinbarungen enthalten bestimmte Fristen zur Entscheidung über einen Urlaubsantrag. Das ist nötig, weil es hierfür keine gesetzlich vorgeschriebene Frist gibt. Es hat sich aber etabliert, dass ein Arbeitnehmer meist innerhalb von zwei Wochen eine Entscheidung hört – wenn das nicht der Fall ist, sollte er nachfragen. Keine Entscheidung heißt, dass er nicht in den Urlaub fahren darf. Daher sollte er seinen Urlaub in diesem Fall nicht beginnen, wenn er keine fristlose Kündigung riskieren möchte. Ist der Urlaub aber bereits bewilligt worden, berechtigt nur ein sehr wichtiger und dringender betrieblicher Grund den Arbeitgeber dazu, die Genehmigung zu widerrufen, sofern der Urlaub dann noch nicht begonnen hat.

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