KFZ Zulassung








Beschreibung

Die Zulassung eines Pkw oder Kfz

Wer auf öffentlichen Straßen mit einem Auto fahren möchte, muss es zulassen, also bei der örtlichen Kfz-Zulassungsstelle anmelden.

Nötige Unterlagen für die Kfz-Zulassung

EU-Richtlinien gelten seit dem Jahr 2005 für die Zulassung von Fahrzeugen. Wichtig dabei ist, dass Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein abgeschafft worden sind. An ihrer Stelle gibt es nun die Zulassungsbescheinigung mit Teil I und Teil II. Wenn ein älteres Fahrzeug zum Beispiel infolge eines Besitzwechsels umgemeldet wird, tauscht die Kfz-Zulassungsstelle den alten Fahrzeugschein und den ebenfalls abgeschafften Fahrzeugbrief gegen die neuen Zulassungsbescheinigungen. Eine weitere wichtige Neuerung hat mit den Kfz-Versicherungen zu tun. Diese geben neuerdings sogenannte eVB-Nummern aus. Die Abkürzung eVB steht hierbei für „elektronische Versicherungsbestätigung“. Damit wird die frühere Deckungs- oder Doppelkarte für die Kfz-Versicherung abgeschafft, sodass weniger Papierkram anfällt.

Um die An- oder Ummeldung eines Fahrzeugs zu realisieren, muss der Fahrzeughalter bei der örtlichen Kfz-Zulassungsstelle seinen Personalausweis oder Pass mit einer Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt, die eVB-Nummer und die Zulassungsbescheinigung Teil II oder den Fahrzeugbrief vorzeigen. Geht es um einen Gebrauchtwagen, sind auch die Zulassungsbescheinigung Teil I oder der Fahrzeugschein, eine Bescheinigung einer gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung des Fahrzeugs sowie bei einem abgemeldeten Fahrzeug eine Abmelde- oder Stilllegungsbescheinigung gefragt.

Wie früher auch ist eine Deckungszusage von einer Kfz-Versicherung eine notwendige Grundlage für eine Kfz-Zulassung. Neu ist hingegen, dass man in den meisten Bundesländern nur dann ein Auto zulassen kann, wenn man keine Schulden bei der Kfz-Steuer hat. Oft ist es so, dass bei der Zulassung auch gefordert wird, dass man sich die Kfz-Steuer per Lastschrift vom Konto abbuchen lässt.

Selbstverständlich kann man auch eine andere Person mit der Zulassung beauftragen. Diese braucht allerdings eine schriftliche Vollmacht, um dieses Rechtsgeschäft im Namen eines Anderen durchzuführen. Diese muss er sogar in zweifacher Ausführung mitbringen, denn ein Exemplar wird den Akten der Zulassungsstelle beigefügt und ein anderes erhält das Finanzamt.

Ablauf der Kfz-Zulassung

Zunächst legt man die oben aufgeführten Unterlagen vor. Dann bekommt man ein Schriftstück, auf dem die Kennzeichen dargestellt sind, die das Fahrzeug haben soll. Mit diesem Blatt sucht man einen Schildermacher auf, der die Kennzeichen dann entsprechend der Informationen auf dem Zettel erstellt. Dieser ist für gewöhnlich nicht weit von der Zulassungsstelle angesiedelt. Danach kehrt man zur Zulassungsstelle zurück, wo man die Zulassungsbescheinigungen übergeben bekommt und die TÜV-Plakette auf dem Kennzeichen angebracht wird. Damit ist die Zulassung fertig.

Je nach Zulassungsart sind die Kosten für eine Kfz-Zulassung unterschiedlich hoch. In der Regel liegen sie aber bei circa 35 Euro. Für ein bestimmtes Wunschkennzeichen zahlt man zusätzlich ungefähr 10 Euro. Außerdem muss man 15 bis 40 Euro für die physischen Kennzeichen bezahlen.