Abmahnung wegen Filesharings von Computerspielen
Filesharing führt immer wieder zu Abmahnungen, die den Empfänger selbstverständlich nicht erfreuen. Aber um das Thema ranken sich viele Mythen und es besteht eine große Unsicherheit – viele wissen kaum, was Filesharing eigentlich ist, ganz zu schweigen davon, wie ein Abmahnverfahren wegen Filesharings sich genau gestaltet und wie man am besten beim Empfang einer solchen Abmahnung reagieren sollte.
Filesharing bei Computerspielen
Filesharing hängt immer mit Tauschbörsen im Internet zusammen. Auf einer solchen Plattform bietet ein Nutzer anderen Nutzern Dateien an und erhält im Gegenzug Zugriff auf die Dateien der anderen Nutzer. Wer auf einer solchen Plattform angemeldet ist, erfüllt also immer beide Seiten eines Handels. Auf Computerspiele bezogen macht man also seine eigenen Spiele anderen Nutzern zugänglich und kann dafür die Spiele der anderen Teilnehmer spielen. Dabei funktionieren die Plattformen in der Regel so, dass die Dateien direkt zwischen den bestimmten Nutzern erfolgen. Diese Aktivität an für sich ist legal. Nicht legal ist es allerdings, urheberrechtlich geschützte Daten ohne das Einverständnis des Urhebers zu teilen.
Urheberrecht und Filesharing von Computerspielen
Der Großteil der auf solchen Plattformen angebotenen Spiele ist durch das Urheberrecht geschützt. Das berechtigt allein den Urheber dazu, ein Spiel an die Öffentlichkeit weiterzugeben. Wenn man ein Spiel auf einer solchen Plattform einstellt, kommt das im Urheberrecht einer Veröffentlichung gleich. Ohne die ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers macht man sich damit also einer Verletzung des Urheberrechts schuldig. Nur sehr wenige Spiele gelten als frei verwendbares Gemeingut oder Freeware bzw. Open Source-Software, sodass sie nicht vom Urheberrecht geschützt werden und das Teilen erlaubt ist.
Reaktion auf eine Abmahnung
Die IP-Adresse erlaubt es den Inhabern des Urheberrechts, die Kontaktdaten des Teilenden zu ermitteln. Daher wird immer der Inhaber eines Anschlusses abgemahnt. Pauschal kann man schwer sagen, wie man sich am besten nach dem Erhalt einer Abmahnung verhalten sollte. Dies hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab. Oft erhält man eine Abmahnung, obwohl es keinen klaren Beweis dafür gibt, dass man wirklich das Urheberrecht verletzt hat. Die Abmahnung wird in der Regel von spezialisierten Anwälten verschickt, die darauf hoffen, dass eine große Zahl der Abgemahnten die Forderungen ohne Proteste erfüllen. Daher versuchen sie, mit einer umfassenden Darstellung der Rechtslage Eindruck zu schinden, damit die Abgemahnten die dem Schreiben beigelegte Unterlassungserklärung unterschreiben und den geforderten Betrag zahlen. Natürlich gibt es auch sehr gut gerechtfertigte und substantiierte Abmahnungen. Allerdings empfiehlt es sich sehr, beim Erhalt einer Abmahnung zu prüfen, inwieweit sie gerechtfertigt ist. In sehr vielen Fällen ist es außerdem für den Abgemahnten besser, sich an einen Juristen zu wenden und anstelle der beigelegten Unterlassungserklärung lieber eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.