Abmahnung Anwalt








Beschreibung

Abmahnungen von einem Anwalt sind etwas komplexer und beziehen sich in der Regel auf Verstöße gegen das Urheber- oder Wettbewerbsrecht. In dieser Situation muss man sich immer nach dem speziellen Einzelfall richten und unter Umständen selbst einen Juristen hinzuziehen. Oft ist es sinnvoll, eine geforderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung innerhalb der gesetzten Frist abzugeben. Dabei sollte man sich aber für eine Unterlassungserklärung entscheiden, die nur die gesetzlich geforderten Inhalte der Unterlassungsverpflichtung und einer Geldstrafe bei einem erneuten Verstoß abdeckt. Das Verhalten in Bezug auf die Zahlungsforderungen muss sich auch nach dem jeweiligen Fall richten. Mit einer Zahlung wäre die Angelegenheit erledigt, aber man kann darauf hoffen, dass auch andernfalls kein Verfahren eingeleitet wird. Selbstverständlich sollte man die gerügten Handlungen sofort ungeschehen machen und beispielsweise hochgeladene Dateien löschen.

Schreiben vom Anwalt

Wenn man ein Schreiben von einem Anwalt erhält, nachdem man auf einer Website Musik, Videos, Bilder, Software oder Spiele hoch- oder heruntergeladen hat, ist es wahrscheinlich, dass es sich dabei um eine Abmahnung handelt. Hier sollte man sehr überlegt handeln und das Schreiben keinesfalls einfach ungelesen wegwerfen. Abmahnungen von einem Anwalt sind meist recht komplex gehalten und beziehen sich in der Regel auf Verstöße gegen das Urheber- oder das Wettbewerbsrecht. In dieser Situation muss man sich immer nach den Umständen im speziellen Einzelfall richten und möglicherweise auch einen Juristen hinzuziehen. Gerade wenn man das Schreiben mit seinem eigenen Wissen nicht verstehen kann, macht es Sinn, Hilfe anzufordern.

Urheberrecht

Wenn man einen Internetanschluss hat, kann man meist nicht gänzlich ausschließen, dass jemand über diesen Anschluss die Urheberrechte verletzt. Daher ist es oft sinnvoll, eine geforderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung innerhalb der gesetzten Frist abzugeben. Dabei sollte man sich aber für eine Unterlassungserklärung entscheiden, die nur die gesetzlich geforderten Inhalte der Unterlassungsverpflichtung und einer Geldstrafe bei einem erneuten Verstoß abdeckt. In der Regel aber empfiehlt es sich nicht,  eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Das liegt daran, dass diese Erklärungen in der Regel deutlich mehr umfassen, als es vom Gesetz verlangt wird. Zudem beinhalten sie meist auch Passagen, mit denen man sich dazu verpflichtet, sowohl den Schaden des Ansprüche Stellenden als auch seine Anwaltskosten zu decken. Daher sollte man – wie bereits oben angesprochen – die Erklärung so weit kürzen, dass nur die eigentliche Unterlassungsverpflichtung übrig bleibt. Hier kann man entweder ausgewählte Artikel aus der beigefügten Erklärung hinauskürzen oder ein komplett neues Schreiben aufsetzen. Im Internet findet man auch zahlreiche Vorlagen hierfür, einige davon auch kostenlos. Mit diesen reinen Unterlassungserklärungen verpflichtet man sich nur dazu, die Urheberrechte dieser Person in Zukunft nicht noch einmal zu verletzen, und wenn doch eine sehr hohe Geldstrafe an ihn zu zahlen.

Zahlungsaufforderung

Das Verhalten in Bezug auf die Zahlungsforderungen muss sich auch nach dem jeweiligen Fall richten. Mit einer Zahlung wäre die Angelegenheit erledigt, aber man kann darauf hoffen, dass auch andernfalls kein Verfahren eingeleitet wird. Schließlich ist die zu der Abmahnung gehörende Unterlassungserklärung mit Zahlungsforderungen ein Angebot für einen Vergleich, das man mit der hier empfohlenen Handlungsweise ausschlägt. In jedem Falle aber sollte man die gerügten Handlungen sofort ungeschehen machen und beispielsweise hochgeladene Dateien löschen.