Eine Abmahnung erfüllt nicht nur eine, sondern gleich diverse Funktionen. Sie macht einerseits einen Mitarbeiter oder jemanden mit einem Vertrag auf ein Fehlverhalten aufmerksam und verwarnt ihn zugleich dafür. Im Zuge dessen wird er auch dazu angehalten, das gerügte Verhalten in der Zukunft nicht zu wiederholen und ein besseres an den Tag zu legen. Um dies zu verdeutlichen, werden in einer Abmahnung auch Konsequenzen beschrieben, die folgen können, wenn sich keine Besserung des Verhaltens einstellt. In diesem Sinne erinnert eine Abmahnung an eine gelbe Karte im Sport. Abmahnungen können grundsätzlich in sehr vielen unterschiedlichen Bereichen des Rechts ausgesprochen werden. Dabei sind zum Beispiel das Arbeitsrecht, das Verwaltungsrecht, das Schuldrecht, das Wettbewerbsrecht oder auch andere Aspekte des Zivilrechts denkbar. Jede Abmahnung soll dabei einen Unterlassungsanspruch durchsetzen. Abmahnungen können außerdem von unterschiedlichen Stellen kommen. In einem Arbeitsverhältnis mahnt in der Regel der Arbeitgeber direkt seinen Arbeitnehmer ab und in einem Mietverhältnis mahnt der Vermieter direkt den Mieter ab. In Fragen des Wettbewerbsrechts mahnen allerdings oft Anwälte im Auftrag eines Unternehmens ein anderes Unternehmen ab.

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Anwälte

Oft folgen Abmahnungen nach dem Wettbewerbsrecht auf Verletzungen des Urheberrechts oder des Patents- und Markenrechts. Ebenso rügen sie häufig Verstöße gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Ein Anwalt verschickt eine Abmahnung in der Regel im Auftrag Mandanten und möchte damit drei Ziele erreichen. Die Verletzungshandlung soll gestoppt werden, nicht wiederholt werden und unter Umständen kann er einen Schadensersatz fordern.

Im Wettbewerbsrecht ist eine Abmahnung allerdings keine Voraussetzung für weitere Schritte. Man kann infolge einer Verletzung von Rechten und Interessen auch direkt zu gerichtlichen Schritten übergehen und die Ziele vor Gericht zu erreichen versuchen. Eine Abmahnung bietet allerdings die Vorteile direkter Kommunikation und vor allem geringerer Kosten im Vergleich zu einem Gericht. So erreicht man ohne Widerspruch der anderen Seite mit einer Abmahnung seine Ziele schneller. Zudem muss man keinen Streit vor Gericht über die Intentionen oder das Wissen des Beklagten führen, der dazu führen könnte, dass man letztendlich die Gerichtskosten anteilig oder vollständig zahlen muss. Das kann vorkommen, wenn die andere Partei einer Abmahnung gefolgt wäre und man daher vorschnell und unter Umständen übertrieben gehandelt hat.

Juristen befragen

Bei Abmahnungen wird es grundsätzlich und grundlegend empfohlen, immer einen Juristen zum Rat hinzuzuziehen. Das gilt sowohl für den Abmahnenden als auch für den Abgemahnten. So kann auf der einen Seite der Abmahnende sicher sein, dass seine Abmahnung wirksam wird, damit er seine Rechte und Interessen geltend machen kann. Auf der anderen Seite kann der Abgemahnte überprüfen, ob die Abmahnung gerechtfertigt ist. Zudem kann er eine korrekt formulierte Unterlassungserklärung verfassen und kontrollieren lassen.