2. Mahnung








Beschreibung

Trotz Zahlung Mahnung erhalten

Wenn jemand eine Ware gekauft oder eine Dienstleistung genutzt hat, erwächst ein Schuldverhältnis zwischen ihm und dem Verkäufer, sodass er auch die vereinbarte Summe zahlen muss. Tut er das nicht, kann der Anbieter seine Forderung weiter geltend machen, beispielsweise mit einer Mahnung.

Wichtiges in einer Rechnung

Heutzutage werden mehr Rechnungen per Überweisung gezahlt als mit Bargeld. Für regelmäßige Zahlungen eignet sich hierbei das Lastschriftverfahren gut. So wird der Rechnungsbetrag automatisch vom Konto abgebucht. Auf einer Rechnung müssen einige Angaben auftauchen. Das sind zum Beispiel die Kontaktdaten von Anbieter und Kunden sowie das Datum der Rechnungserstellung, die Rechnungsnummer, die Kundennummer, eine Auflistung der zu bezahlenden Waren oder Dienstleistungen, der Rechnungsbetrag und das Zahlungsziel.

Zudem enthalten Rechnungen eine Bankverbindung und andere gesetzlich geforderte Angaben wie die Steuernummer des Anbieters. Manchmal gibt es auch einen vorab ausgefüllten Überweisungsträger, wo die nur die Bankverbindung des Kunden noch fehlt. Im Verwendungszweck sollten die Rechnungsnummer und möglicherweise auch die Kundennummer auftauchen, um die Zuordnung zu erleichtern.

Mahnung nach Bezahlung der Rechnung

Manchmal bekommt man eine Mahnung, obwohl man die Rechnung schon bezahlt hat. Dann überschneiden sich meist der Zahlungseingang und der Versand der Mahnung. Oft steht deshalb in einem Mahnschreiben der Hinweis, die Mahnung zu ignorieren, wenn man bereits bezahlt hat.

Trotzdem empfiehlt es sich, eine Mahnung immer zu überprüfen. Da der Kunde als Schuldner immer in der Bringschuld ist, muss er sicherstellen, dass das Geld den Anbieter erreicht. Um weitere Mahnungen oder gar ein Mahnverfahren vor Gericht zu vermeiden, sollte man daher versuchen, an der Aufklärung mitzuwirken. Dabei bieten sich zur ersten Überprüfung die Kontoauszüge, um auszuschließen, dass der Kunde an eine falsche Bankverbindung überwiesen hat oder seine Bank auf Grund mangelnder Deckung die Überweisung nicht ausgeführt hat. Andernfalls kann er den Verwendungszweck überprüfen, um auch eine möglicherweise falsche Rechnungsnummer auszuschließen, sodass der Anbieter die Überweisung nicht richtig zuordnen konnte. Ist all dies ausgeschlossen, sollte man sich an den Anbieter wenden. Dabei kann es helfen, eine Kopie des Kontoauszugs beizulegen, die als Quittung fungiert.

Wenn auch damit keine Klärung erreicht werden kann, hat man die Möglichkeit, seine Bank mit der Nachforschung zu beauftragen. Diese sieht sich die Zahlung an und schreibt dem Kunden, was genau passiert ist. Dieser Brief dient dem Kunden als Beweis, dass er seiner Zahlungspflicht rechtzeitig nachgekommen ist.

Ein anderes Bild zeigt sich, wenn die Forderung des Anbieters auf der Rechnung keine Berechtigung hat. Das ist zum Glück heute weit seltener als früher, als man im Internet uninformiert über die Kosten kostenpflichtige Leistungen in Anspruch nehmen konnte. Heute besteht eine Pflicht, den Nutzer über die Kosten zu informieren. Achten  Sie darauf, dass Sie keine Bonitätsprobleme bekommen im Falle einer Nichtzahlung.