Ansteckung bei Schülern








Beschreibung

Eine Schule muss einen Bildungs- und Erziehungsauftrag ausführen, den ihr der Gesetzgeber gegeben hat. Somit ist sie verpflichtet dazu, den Schülern das Lehrmaterial näherzubringen, aber ihnen zugleich dabei zu helfen, selbstständige Personen zu werden, die Verantwortung für sich selbst übernehmen können. Um die Schulen bei der Ausführung dieses Auftrages zu unterstützen, hat der Gesetzgeber in ganz Deutschland die Schulpflicht eingeführt. Die einzelnen Bundesländer setzen dieses Prinzip zwar unterschiedlich um, aber trotzdem sind in den meisten Bundesländern die Kinder ab dem sechsten Lebensjahr an schulpflichtig und für mindestens zwölf Jahre dazu verpflichtet, die Schule zu besuchen. Das heißt für die Schüler in der Praxis, dass sie regelmäßig am regulären Unterricht und anderen verpflichtenden schulischen Veranstaltungen teilnehmen und dort pünktlich erscheinen sowie sich am Unterricht beteiligen und die ihnen aufgegebenen Hausaufgaben erledigen müssen. Allerdings kommt es häufig vor, dass Schüler krank werden.

Kinderkrankheiten

Im Kindes- und Jugendalter leiden Menschen oft nicht nur unter Erkältungen und grippalen Infekten, sondern auch unter sogenannten Kinderkrankheiten. Dabei ist in der Regel recht schnell nicht mehr nur ein Kind krank, da diese Krankheiten ansteckend sind.

Wie ein Arbeitnehmer hat ein Schüler die Möglichkeit, zu Hause zu bleiben und seine Krankheit zu überwinden, wenn er krank ist. Dafür muss er sich aber genau wie ein Arbeitnehmer auch krankmelden. Wenn er noch minderjährig ist, braucht er eine von seinen Eltern geschriebene Entschuldigung. Ist er allerdings schon volljährig, kann er sich auch selbst entschuldigen. Genauere Regelungen hierfür hängen vom Bundesland und unter Umständen auch der Schule ab. Ganz allgemein aber muss die Schüler im Krankheitsfall und bei daraus resultierendem Nichterscheinen umgehend informiert werden. Dafür ist in der Regel die Schriftform vorgesehen, oft ist sie verpflichtend. Für gewöhnlich kann man aber telefonisch Bescheid geben und die Entschuldigung dann später nachreichen, nach drei Tagen wird diese meist spätestens von der Schule gefordert. Manche Schulen fordern allerdings nicht einfach eine schriftliche Entschuldigung, sondern dazu noch ein Attest von einem qualifizierten Arzt. Manchmal sind sogar Untersuchungen durch den Schul- oder Amtsarzt für den Schüler verpflichtend.

Kein Unterricht

In besonders schweren Fällen kommt es vor, dass eine Schule keinen Unterricht anbietet, wenn eine ansteckende Krankheit im Umlauf ist oder viele Schüler und Lehrer plötzlich aus unerfindlichen Gründen krank werden. Dann trifft die Schule in der Regel zunächst eine Absprache mit dem Gesundheitsamt und dem Elternbeirat. Wenn man sich infolgedessen für eine vorübergehende Schließung der Schule entscheidet, ist der nächste Schritt die Information der Eltern und Schüler. Dabei kann man Schließungen von Schulen kaum vorhersagen. Das liegt daran, dass die Schulgesetze der Bundesländer nur die Rahmenbedingungen vorgeben; eine Entscheidung erfolgt aber immer von Fall zu Fall.