Beschreibung
Für eine Kündigung hat ein Arbeitnehmer viele Gründe. Er kann seinen Arbeitsvertrag wie fast jeden anderen Vertrag kündigen und damit ein Arbeitsverhältnis beenden. Allerdings muss er ein paar wichtige Punkte beachten, wenn die Kündigung Wirkung haben soll.
Voraussetzungen für eine Kündigung
Damit eine Kündigung grundsätzlich wirksam werden kann, muss ein Arbeitsvertrag eine Kündigung erlauben. Bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis ist dies grundsätzlich immer gegeben. In einem befristeten Arbeitsverhältnis kann es sich aber schwieriger gestalten. Dabei ist grundsätzlich eine vorzeitige Kündigung vor Ende der Vertragslaufzeit ausgeschlossen, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Hierzu kann man im eigenen Arbeitsvertrag nachlesen. Zudem muss eine Kündigung weitere Voraussetzungen erfüllen.
So muss sie erstens der Schriftform genügen. Das heißt, dass die Kündigung schriftlich verfasst und handschriftlich unterschrieben werden muss. Das ist bei einer Unterschrift in Kopie, einem Kürzel oder einer maschinell erstellten Unterschrift nicht gegeben. So ist jede mündliche, per E-Mail oder Fax erfolgte Kündigung ungültig.
Zweitens kann eine Kündigung nur dann wirksam werden, wenn der Arbeitgeber sie erhält, damit er weiß, dass das Arbeitsverhältnis von Seiten des Arbeitnehmers beendet werden soll. Zudem bestimmt das Datum, an dem die Kündigung beim Arbeitgeber eingeht, das Ende der Kündigungsfrist. Daher sollte man sichergehen, dass die Kündigung wirklich ihren Weg zum Arbeitgeber findet – indem man sie entweder persönlich abgibt oder sie per Einschreiben verschickt.
Die Kündigungsfrist
Kündigungen sind entweder ordentlich oder außerordentlich. Letztere braucht dabei einen sehr wichtigen Grund. Dieser muss in seiner Schwere die Weiterführung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen. Sie kann zudem fristlos und damit sofort wirksam sein.
Ordentliche Kündigungen sind allerdings weiter verbreitet. Dabei wird die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten, wie sie im Arbeits- oder Tarifvertrag oder im Gesetz festgeschrieben ist.
Inhalt einer Kündigung
Das Kündigungsschreiben darf keinen Zweifel daran lassen, dass das Arbeitsverhältnis enden soll. Daher genügt es prinzipiell, den Namen zu schreiben und die Kündigung zu erklären. Zudem sollte das angestrebte Ende des Arbeitsverhältnisses mit einem konkreten Datum oder dem nächstmöglichen Zeitpunkt benannt werden.
Ein Kündigungsgrund ist nicht erforderlich, darf aber vorkommen. Die außerordentliche Kündigung bildet hier eine Ausnahme, da der Kündigungsgrund angegeben werden muss. Zudem muss eine Kündigung aus Sicht des Gesetzes nicht vom Empfänger bestätig werden, auch wenn dies durchaus üblich ist.
In der Kündigung kann der Arbeitnehmer auch seinen Resturlaub beantragen, der dann während der Kündigungsfrist genommen wird. Hier gelten aber die gleichen Regeln wie bei einem normalen Urlaubsantrag, sodass der Arbeitgeber den Urlaub auch verweigern kann. Nicht zuletzt kann ein Arbeitnehmer in der Kündigung um ein Arbeitszeugnis bitten. Eine Kündigung will allerdings gut überlegt sein. Zu häufige Kündigungen können zu einer Sperre durch die Arbeitsagentur führen.