Vor Gericht muss ein Richter einen Sachverhalt beurteilen, den er selbst nicht miterlebt hat. Dabei helfen oft Zeugen, die Situation zu rekonstruieren oder den Hintergrund zu erklären.

Aufgaben von Zeugen

Aufgabe eines Zeugen ist es, mit dem Gericht sein Wissen zum Vorfall zu teilen. Dabei ist wichtig, dass er die Wahrheit spricht und weder Aspekte unerwähnt lässt noch die Geschichte ausschmückt. Dabei ist es nicht schlimm, wenn er sich bei manchen Dingen nicht mehr sicher ist, solange er das dem Gericht mitteilt. Nach seiner Erzählung können Richter, Staatsanwälte oder Anwälte dem Zeugen Fragen stellen. Auch hier gilt die Verpflichtung zur Wahrheit, und Nichtwissen gilt auch als Antwort. Den Zeugen erwartet also mit der Vernehmung nichts Schlimmes, solange er nicht lügt.

 

 

Zeugenladungen sind gesetzlich verpflichtet, auch wenn man bereits befragt wurde, eigener Meinung nach nicht hilfreich sein kann oder Ähnliches. Nur schwerwiegende Gründe wie eine Krankheit rechtfertigen Nichterscheinen, wobei man das Gericht vom Nichterscheinen und den Gründen dafür unterrichten muss. Sonst erwartet den unentschuldigt fehlenden Zeugen ein Ordnungsgeld, das die durch sein Nichterscheinen verursachten Kosten widerspiegelt. Manchmal kann der Zeuge auch auf Ersuchen des Gerichtes zwangsweise zur Befragung vorgeführt werden.

Ablauf einer Gerichtsverhandlung

Die Zeugenladung benennt den Ort und die Zeit der Verhandlung. Vor Beginn werden alle Beteiligten in den Sitzungssaal gerufen, wobei die Anwesenheit kontrolliert wird. Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal, nachdem sie über die Konsequenzen einer Falschaussage informiert worden sind, und kommen erst zu ihrer Vernehmung wieder herein. Nach der Aussage kann man das Gericht verlassen.

Die Aussagepflicht

Ein Zeuge ist grundsätzlich zum Erscheinen und zur Aussage verpflichtet. Allerdings kann ein Zeuge eine Aussage verweigern, wenn es im Prozess um einen seiner nahen Verwandten geht. Zudem kann er die Aussage verweigern, um sich nicht selbst zu belasten oder einen nahen Angehörigen nicht zu belasten. Einzelne Antworten kann man vor einem Zivilgericht verweigern, wenn man dadurch einen vermögensrechtlichen Schaden davontragen würde oder Unehre auf sich brächte. Andernfalls muss man wahrheitsgemäß aussagen – je nach Wunsch des Gerichtes auch unter Eid.

Konsequenzen einer Falschaussage

Lügen vor Gericht sind strafbar, ob unter Eid oder nicht. Allerdings werden Falschaussagen unter Eid härter bestraft als ohne. Dabei sind nicht nur bewusste, sondern auch fahrlässige Falschangaben strafbar. Daher sollte man weder etwas erfinden noch etwas verschweigen.

Aufwandsentschädigung

Das Schreiben mit der Zeugenladung enthält auch Formulare, damit der Zeuge sich die entstandenen Kosten erstatten lassen kann. Dabei geht es um die Kosten für die Anreise zum Gericht und den Verdienstausfall. Um allerdings eine Chance auf die Erstattung der Kosten hat, muss der Zeuge die Formulare innerhalb von drei Monaten ausfüllen und abgeben.