Abmahnung Impressum








Beschreibung

Oft erfolgen Abmahnungen auf Basis des Impressums. Damit wirft ein Wettbewerber einem anderen vor, sich mit dem Impressum Vorteile im Wettstreit um die Kunden zu verschaffen. Dazu zieht er in der Regel einen Anwalt hinzu, der ihn vertritt. Nicht alle Abmahnungen wegen des Impressums sind jedoch gerechtfertigt. Daher sollte der Empfänger einer Abmahnung auch einen Juristen hinzuziehen.

Natur des Impressums

Der Begriff Impressum taucht oft in Zusammenhang mit Medien aller Art auf. Es fungiert dabei als Anbieterkennzeichnung und dient dazu, dem Nutzer alles Wichtige zu den Betreibern zu vermitteln. Es gibt eine Pflicht, ein Impressum auf einer Internetseite einzubauen.

Geltung der Impressumspflicht

Alle sogenannten geschäftsmäßigen Online-Dienste brauchen ein Impressum. Das gilt für alle Seiten, auf denen Inhalte, Dienste und Leistungen gegen ein Entgelt angeboten werden. So sind alle Seitenbetreiber betroffen, die kostenpflichtige Waren oder Dienstleistungen anbieten. Zudem müssen Seiten mit redaktionell gestalteten Inhalten zur Meinungsbildungsbildung ein Impressum haben. Aufgrund der schwierigen Grenzziehung sollten bestenfalls auch Forenbetreiber etc. ein Impressum haben. Nur rein private Seiten brauchen kein Impressum, aber auch hier sind die Grenzen zu anderen Typen fließend. Bestenfalls sollte jede Seite, die nicht nur rein persönliche oder familiäre Inhalte enthält, ein Impressum enthalten.

Angaben im Impressum

Das Impressum braucht mindestens den vollen Namen des Seitenbetreibers mit ausgeschriebenem Vor- und Zunamen. Zudem müssen vollständige Adressdaten auftauchen. Hier reicht ein Postfach nicht aus, denn es muss eine ladungsfähige Anschrift sein. Zudem müssen Kontaktdaten wie zum Beispiel Telefonnummer und E-Mail-Adresse aufgeführt sein. Manche Gerichte fordern zusätzlich eine Faxnummer. Die Gerichte sind sich zudem uneinig über die Frage, ob ein Kontaktformular als Kontaktdaten genügt. Entsprechend des Typs der Seite müssen noch weitere Angaben im Impressum zu finden sein. Das können zum Beispiel die Umsatzsteuer-ID oder auch die Wirtschafts-Identifikationsnummer sein. Ebenso sind das Registergericht mit der Registernummer und bei redaktionellen Inhalten Angaben zum Verantwortlichen unter Umständen gefordert. Kammergebundene oder durch eine Zulassung beschränkte Berufe benötigen ebenfalls zusätzliche Angaben.

Platzierung des Impressums

Das Impressum muss grundsätzlich leicht zu erkennen, unmittelbar zu erreichen und jederzeit verfügbar sein. Daher macht es Sinn, es als einen Menüpunkt in die Navigation einzubinden, damit es von jeder Seite aus sofort aufgerufen werden kann. Ein Pop-Up-Fenster hingegen ist nicht sinnvoll, weil diese Funktion von sehr vielen Nutzern unterdrückt wird. Das wird dann so gewertet, als sei das Impressum nicht einsehbar und folglich nicht existent.

Berechtigung der Abmahnung

Abmahnungen im Internet werden oft durch das Impressum verursacht. Dabei sind sich die Gerichte allerdings nicht einig. Einige sehen in jedem fehlenden, fehlerhaften oder unvollständigen Impressum einen Rechtsverstoß, während andere nicht jeden Verstoß gegen die Impressumsvorschriften gleich als abmahnfähig ansehen.