Arbeitsvertrag








Beschreibung

Ein Arbeitsvertrag ist in den allermeisten Fällen die Grundlage für ein Arbeitsverhältnis zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer. Bei einer zeitlichen Befristung des Arbeitsverhältnisses ist sogar ein schriftlicher Arbeitsvertrag Pflicht. Bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis ist die Schriftform hingegen keine Pflicht. Grundlegend ist die Basis für ein jedes Arbeitsverhältnis, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis einigen. Zudem legen sie fest, dass einige Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer für den Arbeitgeber erbracht wird, der ihm dafür als Bezahlung ein bestimmtes Entgelt gibt. Es ist den beiden Vertragsparteien freigestellt, ob sie dies alles schriftlich festhalten, durch einen Handschlag absichern oder lieber einfach durch schlüssiges Handeln bestätigen. Mündlich vereinbarte unbefristete Arbeitsverträge sind gleich gültig, wirksam und gegenseitig verbindlich wie schriftlich vereinbarte unbefristete Arbeitsverträge. Auch Arbeits- und gesetzliche Kündigungsschutzrechte gelten für beide Formen von Verträgen.

Probleme können jedoch auftreten, wenn sich die Vertragsparteien uneinig sind. So ist es möglich, dass im individuellen Arbeitsvertrag andere Regelungen für die Vergütung, die Arbeitszeiten, den Urlaub oder ähnliches gefunden werden, die von den sonst üblichen Regelungen oder dem Tarifvertrag abweichen. Wenn diese nach Ansicht des Arbeitnehmers nicht eingehalten werden, muss er beweisen, dass sie wirklich abweichen. Das kann bei mündlich geschlossenen Verträgen schwierig werden. Daher wird dazu geraten, den schriftlichen Arbeitsvertrag zu wählen oder wenigstens definierende Bedingungen im Vertrag schriftlich festzuhalten.

Inhalt eines Arbeitsvertrages

Möglichst einfach beschrieben hält ein Arbeitsvertrag die konstituierenden Bedingungen für das Arbeitsverhältnis fest. Praktisch nennt er also die Konditionen und sagt etwas über die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers aus. Neben diesen für das Arbeitsverhältnis definierenden Vereinbarungen und den individuellen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind auch Bestimmungen, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen relevant für die Gestaltung des Arbeitsvertrags. Wenn ein Tarifvertrag auf das Arbeitsverhältnis angewandt werden kann, ist der Arbeitsvertrag in der Regel eher kurz. Das liegt daran, dass man in vielen Punkten einfach auf den Tarifvertrag verweisen kann. Individuelle Absprachen und spezielle Vereinbarungen müssen selbstverständlich trotzdem im Vertrag auftauchen. Wie bei allen Verträgen gilt auch beim Arbeitsvertrag, dass ein Arbeitgeber am besten genau lesen und bedenken sollte, was der Vertrag besagt, denn einige Klauseln könnten ihm später im Weg stehen.

Das Formular für den Arbeitsvertrag

In der Realität dauert es oft einige Tage, bis der Arbeitgeber einen für die Unterschrift reifen Arbeitsvertrag vorlegen kann. Zur gleichen Zeit kann man vereinbaren, dass der Arbeitnehmer die Arbeit direkt am nächsten Tag aufnimmt. Für diesen Fall kann man einen Vorvertrag abschließen. Dieser ist recht einfach gestaltet, denn er muss nur die wichtigsten Eckpunkte festschreiben. Damit schafft er für beide Seiten Sicherheit. Die Klauseln im Vorvertrag bilden dann die Grundlage für den Arbeitsvertrag.