Beschreibung
In diesem Artikel soll linear und simpel der Aufbau einer schriftlichen Abmahnung eines Mitarbeiters beschrieben werden. Dabei mahnt ein Unternehmen einen der angestellten Arbeitnehmer ab.
Oben finden sich auf dem Briefkopf selbstverständlich die relevanten Daten zum Unternehmen, also der Name und die Anschrift, für den Fall, dass der Mitarbeiter schriftlich antworten möchte oder der Brief nicht zugestellt werden kann. Darunter findet sich dann die Anschrift des Angestellten, damit die Post den Brief überhaupt angemessen zustellen kann.
Darunter steht dann der eigentliche Betreff des Schreibens, also hierbei in der Regel einfach das Wort „Abmahnung“. Wichtig ist, dass zwischen diesen Teilen einige Zeilen Platz bleiben.
Anrede
Dann kommt der eigentliche Brief zur Abmahnung. Diesen beginnt man mit einer Anrede, wo sich im formellen Kontext des Arbeitsplatzes die Grußformel „Sehr geehrter Herr … / Sehr geehrte Frau …“ am ehesten anbietet. In der Folge geht der Brief fließend zum eigentlichen Inhalt über. Dabei steht zunächst wie in jedem Schriftstück eine etwas allgemeine Einleitung. Diese teilt dem Angestellten mit, dass das Unternehmen mit ihm nicht zufrieden ist, weil er seine Pflichten, wie sie im Arbeitsvertrag festgeschrieben sind, nicht angemessen erfüllt hat. Dann wird der Verstoß genauer geschildert und der Arbeitnehmer soll an seine Pflichten und deren Erfüllung erinnert werden.
Ein beliebter Grund für das Schreiben einer Abmahnung ist das unentschuldigte Fehlen eines Angestellten, bei dem er weder seinen Vorgesetzten noch die Personalabteilung über sein Fernbleiben und dessen Gründe informiert hat. Aber dies ist bei Weitem nicht der einzige Grund, der eine Abmahnung rechtfertigt. Nach der Benennung des Grundes für die Abmahnung geht der Arbeitgeber in der Regel auf die Folgen dieses Verhaltens ein und beschreibt, weshalb es negativ zu bewerten ist. Das können zum Beispiel recht allgemein formuliert Störungen im betrieblichen Ablauf sein, die zu zusätzlicher Arbeit und möglicherweise sogar Überstunden für die Kollegen führen.
Arbeitsvertrag
Dann geht der Arbeitgeber darauf ein, was diese Abmahnung rechtfertigt. Dazu bezieht er sich häufig auf den Arbeitsvertrag oder gesetzliche Vorgaben, die das Arbeitsverhältnis charakterisieren. Er benennt klar, welche Pflicht der Arbeitnehmer mit seinem Verhalten verletzt hat. Im Falle eines Arbeitnehmers, der unentschuldigt fehlt, wäre das also die Arbeitsleistungspflicht. Dann wird der Arbeitnehmer einmal explizit aufgefordert, das geschilderte Verhalten zu unterlassen, und einmal generell, sich an den Arbeitsvertrag zu halten.
Zuletzt noch sichert sich der Arbeitgeber für den Fall des wiederholten Verstoßes ab und droht dem Arbeitnehmer schon einmal arbeitsrechtliche Konsequenzen an, womit er sich auf eine fristlose Kündigung bezieht.
Eine Durchschrift oder eine Kopie der Abmahnung wird in der Regel in der Personalakte abgeheftet. Der Arbeitnehmer muss den Erhalt der Abmahnung mit seiner Unterschrift bestätigen.