Beschreibung
Das Angebot formulieren
Angebote sind im alltäglichen Geschäftsbetrieb sehr weit verbreitet. Mit einem Angebot macht ein Anbieter einem potenziellen Kunden einen Vorschlag, in dem er direkt schon klar darlegt, unter welchen Bedingungen er eine Dienstleistung erbringen oder eine Ware herstellen und / oder verkaufen möchte. Wenn der Kunde das Angebot als attraktiv einschätzt, wird er eine Bestellung abgeben. Damit liegen zwei aufeinander bezogene und zueinander passende Willenserklärungen vor. Der Anbieter sagt dann den Auftrag zu und durch schlüssiges Handeln, schriftlich oder mündlich wird ein Kaufvertrag geschlossen.
Form und Inhalt eines Angebots
Für ein Angebot gibt es keine festgelegte Form. So werden Angebote oft auch mündlich oder telefonisch gemacht. Es hat sich jedoch etabliert, dass die meisten Angebote in schriftlicher Form unterbreitet werden, damit der Kunde alles nachlesen kann. Darin finden sich für gewöhnlich die folgenden Eckdaten eines Angebotes. Eine detaillierte Beschreibung der Ware oder Dienstleistung genauso wie die Menge und der Preis des angebotenen Gutes dürfen nicht fehlen. Ebenso werden Kosten für die Verpackung und Lieferung einer Ware aufgeführt. Gibt es Rabatte, werden auch diese erläutert. Zudem muss ein Zeitrahmen genannt sein, in dem das Angebot gültig ist. Auch die Lieferzeit und die vom Kunden zu erfüllenden Zahlungsbedingungen müssen skizziert werden. Ebenso werden der Erfüllungsort und der Gerichtsstand sowie ein Eigentumsvorbehalt in der Regel genannt. Nicht zuletzt gibt es noch Regelungen im Falle von Liefer- oder Annahme- und Zahlungsstörungen sowie Mängeln.
Oft ergeben sich einige der oben genannten Inhalte schon aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Auf diese kann der Anbieter dann verweisen. Ebenso hat er die Möglichkeit, grundlegende Verkaufs- und Lieferbedingungen an anderer Stelle zu beschreiben.
Die Unterbreitung eines Angebotes bindet den Anbieter per Gesetz daran. So kann er nicht ein günstiges Angebot machen, das der Kunde annimmt, und später einen höheren Preis verlangen. Die Bindung ans das Angebot kann umgangen werden, wenn der Anbieter es widerruft oder der Kunde die Ware in anderer Form als angeboten oder nach Ablauf der Gültigkeit des Angebots bestellt. Ebenso kann der Anbieter eine sogenannte Freizeichnungsklausel ins Angebot einbauen. Damit ist er nicht an sein Angebot gebunden. Das kann aber vom Gericht anders gesehen werden, denn in manchen Verfahren wurden bestimmte Freizeichnungsklauseln schon als Wettbewerbsverstöße klassifiziert.
Angebote nach Vorlage
Angebote werden nicht nur von Unternehmen und Betrieben gemacht, sondern auch von Freiberuflern. Daher haben sich für Angebote wie für andere häufige Schreiben Vorlagen etabliert. Diese bieten den Vorteil, dass man quasi nur noch ein Skelett mit Leben füllen muss und daher nicht bei jedem Angebot das Rad neu erfinden muss. Mit der Eintragung der Daten ist das Angebot schnell fertig und muss nur noch verschickt werden.