Lohnabrechnung








Beschreibung

Die Lohnabrechnung

Entsprechend der Gewerbeordnung hat jeder Arbeitgeber die Pflicht, eine Abrechnung in schriftlicher Form zu erstellen. Diese muss zeigen, wie sich das Arbeitsentgelt berechnet, welches ein Arbeitnehmer enthalten hat. Das dient dazu, dass der Arbeitnehmer mit Hilfe seiner Lohnabrechnung die Summierung seines Entgelts verstehen und nachprüfen kann. Die Lohnabrechnung zeigt dem Arbeitnehmer aber vor allen Dingen, wie viel Geld er von seinem Arbeitgeber für seine Arbeit im entsprechenden Monat erhält.

Prozess des Erstellens einer Lohnabrechnung

Eine Lohnabrechnung für einen Monat erstellt ein Arbeitgeber in fünf Schritten.

Zunächst muss er dafür den Bruttolohn errechnen. Dieser basiert in der Regel auf der Anzahl der Stunden, die der Arbeitnehmer in einem Monat gearbeitet hat. Diese zählt der Arbeitgeber zusammen und multipliziert die Anzahl der Stunden dann mit dem Stundenlohn, der im Vertrag festgeschrieben ist. Gegebenenfalls müssen auch besondere Tarife genutzt werden, wie zum Beispiel die Nacht- oder Wochenenddiensten oder Überstunden. In einem zweiten Schritt rechnet der Arbeitgeber die Beträge für Steuerabzüge und Sozialversicherungsbeiträge aus, die für den Bruttolohn gezahlt werden müssen.

Danach berechnet der Arbeitgeber den Nettolohn, den der Arbeitnehmer letztendlich erhält. Dazu zieht er die im vorherigen Schritt errechneten Beträge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge vom Bruttolohn ab. Wenn für die Auszahlung des Lohns keine weiteren Abzüge wie Abschläge oder Vorschüsse berücksichtigt werden müssen, soll der Arbeitnehmer nun den berechneten Nettolohn erhalten. Sofern die Auszahlung per Überweisung erfolgt, reichen Lohnabrechnungen und Kontoauszüge als Nachweise aus. Wenn der Arbeitnehmer aber in Bargeld bezahlt wird, muss er mittels einer Quittung bestätigen, dass seine Forderung nach dem Arbeitsentgelt erfüllt worden ist.

Mit der Auszahlung des Nettolohns ist es aber noch nicht getan. Der Arbeitgeber muss noch eine Lohnsteueranmeldung an das Finanzamt weitergeben und den Sozialversicherungen einen Beitragsnachweis schicken. Anschließend hat er die Wahl, ob er die Steuern und Versicherungsbeiträge manuell überweisen oder von den Ämtern abbuchen lassen möchte.

Das Formular zur Lohnabrechnung

Größere Unternehmen verfügen in der Regel über eine eigene Abteilung für die Lohnabrechnungen, wohingegen diese Aufgabe für kleinere oder mittlere Unternehmen oft von Buchhaltern oder Steuerberatern übernommen wird. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, welche Angaben sich in Lohnabrechnungen finden müssen. Dazu gehört zum Beispiel die Lohnsteuerklasse des Arbeitnehmers. Andererseits muss eine Lohnabrechnung auch zeigen, wie sich das Arbeitsentgelt genau berechnet. Das heißt, dass mindestens die Art und Höhe von Bezügen und anderen Vergütungen sowie die Art und Höhe der Abzüge, Abschlagszahlungen und Vorschüsse enthalten sein müssen. In der Regel ist eine Lohnabrechnung aber um Einiges umfangreicher, als es das Gesetz als Minimum vorschreibt. Sie enthalten zum Beispiel oft das Stundenkonto und den Urlaubsanspruch sowie einige Formalia wie das Eintrittsdatum des Arbeitnehmers in den Betrieb.