Beschreibung
Zeugnisse sind für viele Menschen gedanklich mit der Schule verbunden. Aber in Wirklichkeit begleiten sie uns ein Leben lang – vom Schulzeugnis über das Gesundheitszeugnis bis hin zum Arbeitszeugnis.
Schulzeugnisse
Das Schulzeugnis trifft Aussagen über den Leistungsstand von Schülern. Daher gibt es verschiedene Formen von Zeugnissen, die Informationen über die Leistung in einem Halbjahr, einem Jahr, einem Ausbildungsabschnitt oder der gesamten Schullaufbahn geben. Das Abiturzeugnis ist dabei auch als Reifezeugnis bekannt.
Ein Schüler wird je nach Schulart und Jahrgangsstufe entweder mit Hilfe von Worten oder Noten beurteilt. Im verbalen Gutachten werden dabei die Kenntnisse und Fähigkeiten sowie Fortschritte des Schülers detailliert beschrieben. Enthält ein Zeugnis ein verbales Gutachten anstelle von Noten, wird es auch Gutachten-Zeugnis genannt. Je nach Bundesland werden nicht nur die Leistungen in den jeweiligen Fächern beurteilt, sondern auch sogenannte Kopfnoten vergeben, die eine Bewertung des allgemeinen Benehmens, des Sozialverhaltens und der Mitarbeit im Unterricht vermitteln. Die Zeugnisse unterschreibt in der Regel entweder der Schulleiter oder der Klassenlehrer. Für gewöhnlich muss das Zeugnis von den Eltern oder von den volljährigen Schülern selbst mittels einer Unterschrift zur Kenntnis genommen werden.
Arbeitszeugnisse
Ein Arbeitszeugnis beschreibt die Einschätzung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber. Darauf haben Arbeitnehmer in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch; zudem muss das Arbeitszeugnis wahr, vollständig und wohlwollend formuliert sein. So darf das Arbeitszeugnis keine offene Kritik enthalten, die dem Arbeitnehmer im weiteren Berufsleben Nachteile bringen könnte, sodass sich eine spezielle Zeugnissprache herausgebildet hat.
Ein Arbeitszeugnis bekommt ein Arbeitnehmer meist bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, wenn er kein Zwischenzeugnis anfordert. Arbeitszeugnisse können entweder einfach oder qualifiziert sein. Letztere enthalten neben den Formalien auch Wertungen, sodass der Arbeitgeber die Kompetenzen und Leistungen des Arbeitnehmers beurteilt. Ein einfaches Arbeitszeugnis erinnert dagegen eher an eine Bescheinigung, da es nur die Eckdaten des Beschäftigungsverhältnisses benennt, während jegliche Bewertungen fehlen. In einer Bewerbung kann es dem Arbeitnehmer also nur helfen, zu bescheinigen, dass er in einem bestimmten Zeitraum eine Arbeitsstelle hatte. Ein einfaches Arbeitszeugnis kann auch noch verlangt werden, wenn der Arbeitnehmer kein Recht mehr auf ein qualifiziertes Zeugnis mehr hat. Dieses Recht erlischt nämlich nach einer bestimmten Zeit. Der Zeitrahmen wird in der Regel im Arbeits- oder Tarifvertrag skizziert; wenn nicht, gibt es hierfür auch gesetzliche Fristen. Wenn ein Arbeitnehmer sich nach Ablauf dieser Frist mit einer Bitte nach einem Arbeitszeugnis an seinen ehemaligen Arbeitgeber, liegt das oft daran, dass er bis dato kein Arbeitszeugnis brauchte oder es verloren hat. Dann ist es aber durchaus möglich, dass der Arbeitgeber die Personalakte des ehemaligen Beschäftigten nicht mehr hat, und daher keine verlässliche Beurteilung mehr schreiben kann. Dann muss der Arbeitnehmer mit einem einfachen Arbeitszeugnis Vorlieb nehmen.