Kaufvertrag & Wandelung








Beschreibung

Der Kaufvertrag ist der am häufigsten geschlossene Vertrag, auch wenn die wenigsten Kaufverträge wirklich schriftlich erfolgen. Oft kommt er einfach durch schlüssiges Handeln zustande, so zum Beispiel im Supermarkt.

Grundlagen zum Kaufvertrag

Basis für einen Kaufvertrag sind zwei Willenserklärungen – eine Partei macht ein Angebot und die andere Partei nimmt dieses Angebot an. Der Kaufvertrag, der daraus erwächst, verpflichtet den Verkäufer zur Übergabe und zur Übertragung des Eigentums, woraufhin der Käufer die Kaufsache entgegennehmen und den ausgehandelten Kaufpreis zahlen muss.

Historisch gesehen basiert der Kauf auf dem Tausch, wobei Leistungen, Gegenstände und Rechte gegeneinander getauscht wurden. Mit der Entwicklung des Geldes hat sich dann der Kauf entwickelt, wobei Geld immer als Zahlungsmittel dient. Ein Kauf zeichnet sich also durch den Tausch von Gegenständen, unbeweglichen Sachen, Tieren, Leistungen oder Rechten gegen Geld aus.

Formalien in einem Kaufvertrag

Ein Kaufvertrag muss grundsätzlich keine feste Form haben. So kann er sowohl schriftlich als auch mündlich oder durch schlüssiges Handeln geschlossen werden. Ein Beispiel für schlüssiges Handeln ist das Einkaufen in einem Geschäft. Hier macht der Händler seinen Willen dadurch deutlich, dass er die Artikel überhaupt anbietet. Der Kunde erklärt seinen Willen durch das Aussuchen von bestimmten Artikeln. Beim Bezahlen an der Kasse kommt der Kauf dann zustande, wobei ein Kaufvertrag implizit ist. Daher ist ein schriftlicher Kaufvertrag als Willenserklärung nicht notwendig. Nur für wenige Kaufverträge wie beim Kauf von Immobilien, GmbH-Anteilen oder Erbschaftskäufen sind Formen vorgeschrieben.

Im Kern dient ein Kaufvertrag dazu, Rechte und Pflichten der Vertragsparteien zu definieren. Dabei muss der Verkäufer die Kaufsache herausgeben, das Eigentum daran auf den Käufer übertragen und für mängelfreie Ware garantieren, die der Beschreibung im Kaufvertrag entspricht. Die Pflicht des Käufers ist die Abnahme und fristgerechte Bezahlung der Kaufsache. Kaufverträge werden oft als Muster ausgegeben, wo nur noch spezielle Daten fehlen.

Die Wandelung

Die Wandelung macht den Kaufvertrag rückgängig, indem die Ware zurückgegeben und der Kaufpreis erstattet wird.

Bis 2002 konnte die Wandelung in Deutschland in Folge von Sachmängeln,  die innerhalb einer bestimmten Frist entdeckt wurden, eingeleitet werden. Zum 1. Januar 2002 aber ist die Wandelung durch das Recht auf Rücktritt von einem Kaufvertrag ersetzt worden.

In Österreich hat ein Käufer dann ein Recht auf Wandlung, wenn ein schwerwiegender Mangel an der Kaufsache festgestellt wird. Bei geringfügigen Mängeln hingegen kann die Kaufsache ausgebessert oder ausgetauscht werden oder der Preis wird nachträglich gemindert.

Das schweizerische Recht ermöglicht eine Wandelung oder eine nachträglich Reduktion des Preises, wenn die Kaufsache Mängel aufweist.  Allerdings werden diese Rechte in Garantieverträgen oft explizit durch Rechte auf eine Reparatur oder einen Austausch der Kaufsache ersetzt, sodass sie nicht länger anwendbar sind.