Widerruf Testament








Beschreibung

Das Testament ist zwar nicht notwendig, weil ohne eines die gesetzliche Erbfolge greift, aber es reduziert Konflikte zwischen den Hinterbliebenen und stellt sicher, dass jeder das bekommt, was der Verstorbene sich für ihn gewünscht hat.

Unterschiedliche Formen von Testamenten

Testamente gibt es in unterschiedlichen Formen mit jeweils eigenen Vorgaben. Dabei werden die beiden wichtigen Formen des handschriftlichen und notariellen Testaments vom BGB als ordentliche Testamente kategorisiert.

Ein handschriftliches Testament, auch eigenhändiges oder holographisches Testament genannt, ist dem Namen nach von Hand geschrieben. Dabei soll die Handschrift bestätigen, dass das Testament vom Erblasser stammt. Aus diesem Grund muss das Testament komplett in Handschrift geschrieben sein. Ein auf dem PC geschriebener Text, der nur von Hand unterschrieben ist, kann dem Testament aber beigelegt werden, damit Fehler durch unleserliche Handschriften vermieden werden. Zudem müssen im Testament Ort und Datum genannt werden und es muss von Hand unterschrieben sein. Auch hinsichtlich der Form und der Sprache des Testaments hat der Erblasser viele Freiheiten. Die Aufbewahrung kann zu Hause erfolgen oder durch einen Notar oder ein Nachlassgericht gesichert werden.

Ein notarielles Testament, auch öffentliches Testament, wird mit Hilfe eines Notars verfasst. Hierbei ist es möglich, dem Notar ein fertiges Schriftstück zu übergeben oder ihm den letzten Willen mündlich zu erklären. Der Notar hilft dem Erblasser dabei, juristisch korrekte und unmissverständliche Formulierungen für das Testament zu finden, wobei der Erblasser diese Beratung nicht nutzen muss. Nach der Fertigstellung wird das Testament durch den Notar verwahrt. Die Kosten für diese Testamentsform hängen vom zu vererbenden Vermögen ab. Dafür muss oft kein Erbschein ausgestellt werden, was die Kosten senkt. Zudem sind die Authentizität sowie der Verfügbarkeit gewährleistet. Mit der Entnahme aus der amtlichen Verwahrung wird das notarielle Testament allerdings ungültig, sodass eine Änderung ein komplett neues Testament erfordert. Ein handschriftliches Testament bleibt immer bis zu einem Widerruf gültig.

Zudem gibt es noch weitere Formen von Testamenten wie das Ehegattentestament, das die letzten Willen beider Ehepartner abdeckt. Zudem gibt es ein Nottestament, das als Bürgermeistertestament abgegeben oder als Dreizeugentestament aufgenommen wird.

Änderungen und Widerrufungen von Testamenten

An ein einmal verfasstes Testament ist ein Erblasser nicht gebunden. Er kann es auf unterschiedliche Weisen ändern oder widerrufen.

Vernichtet er sein Testament, gelten alle Verfügungen als aufgehoben. Der Hinweis „ungültig“ auf einem Testament in Verbindung mit Datum, Ort und Unterschrift macht das Testament ungültig. Wenn der Erblasser ein neues Testament verfasst, werden die Teile des alten Testaments ungültig, die dem neuen widersprechen. Hierbei ist selbstverständlich das Datum von zentraler Bedeutung. Ebenso kann man ein neues Testament verfassen, in dem man erklärt, dass dieses nun an Stelle des alten Testaments gilt.