Gutschein Vorlage








Beschreibung

Gutscheine sind sehr beliebte Geschenke, da man sich so keine Sorgen machen muss, ob das Geschenk dem Empfänger wirklich gefällt. Mit einem Gutschein wählt er vielmehr selbst ein Geschenk aus, wenn er eines haben möchte. Dabei ist ein Gutschein persönlicher als Geld.

Geschenk- und Umtauschgutscheine

Gutscheine werden in Geschenk- und Umtauschgutscheine eingeteilt.

Geschenkgutscheine beziehen sich hierbei auf ein Produkt oder auf eine Dienstleistung. Dies sind die klassischen Gutscheine, wie man sie mit einem Geldwert versehen kauft.

Ein Umtauschgutschein hingegen kann ausgestellt werden, wenn ein Kunde ein mängelfreies Produkt gekauft hat und zurückgibt und der Händler es aus Kulanz zurücknimmt, aber kein Geld auszahlen möchte. Bei mangelhaften Produkten, die ein Kunde zurückgibt, hat der Kunde das Recht auf den Austausch durch ein mangelfreies Produkt, eine Reparatur oder alternativ die Erstattung des Kaufpreises. Hier muss er keinen Umtauschgutschein akzeptieren.

Form und Gültigkeit von Gutscheinen

Gutscheine ersetzen in der Regel Geld als Zahlungsmittel. Für die Gültigkeit eines Gutscheins müssen aber zwei grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein. Einerseits muss ein Gutschein schriftlich erstellt worden sein, sodass man klar erkennen kann, wer ihn ausgestellt hat, welche Leistung er bezeichnet oder wo man ihn für welchen Gegenwert einlösen kann. Eine handschriftliche Unterschrift ist hier aber nicht erforderlich. Andererseits muss der Gutschein einem Kunden übergeben worden sein.

Gutscheine können in der Regel an andere Personen weitergegeben oder gar verkauft werden, ohne dass die Gültigkeit berührt wird. Eine Ausnahme liegt vor, wenn der Gutschein eine bestimmte Leistung für eine bestimmte Person bezeichnet.

Die Gültigkeitsdauer eines Gutscheines ohne angegebene Befristung ist per Gesetz drei Jahre ab dem Ende des Ausstellungsjahres. Liegt allerdings eine Befristung vor, ist diese nur anwendbar, wenn sie ausreichend lang ist. Das hängt von der Branche ab. Nach Ablauf der Frist wird der Gutschein ungültig und es besteht kein Anspruch auf Einlösung des Gutscheins durch eine Ware oder Dienstleistung mehr. Allerdings muss er dem Kunden den Geldwert erstatten, von dem er seinen im Einzelfall zu bestimmenden Gewinn abziehen darf.

Der Inhaber des Gutscheins hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, den Geldwert des Gutscheins ausgezahlt zu bekommen. Die schlichte Auszahlung des Geldwertes des Gutscheins ist nur dann möglich, wenn der Gutschein diese Kondition explizit bietet oder wenn der Aussteller nicht länger dazu in der Lage ist, die Leistung zu erbringen.

Einen Gutschein selbst gestalten

Man muss jemanden nicht zwingend mit einem gekauften Gutschein beschenken, wenn man einen Gutschein als Geschenk überreichen möchte. Ebenso kann man einen Gutschein mit einem persönlichen Touch verschenken, der zum Beispiel eine schöne gemeinsame Unternehmung bezeichnet oder dem Beschenkten garantiert, dass der Schenker eine bestimmte Aufgabe wie zum Beispiel den Autoputz für ihn übernimmt.