Vorauszahlungen Einkommenssteuer








Beschreibung

Die Einkommenssteuer ist, wie der Name schon verrät, eine Steuer, die sich auf das Einkommen bezieht. Wie hoch die Steuerschuld bei der Einkommenssteuer ist, legt ein Bescheid fest, der nach dem Ende des Geschäftsjahres verfasst wird. In der Zwischenzeit allerdings leistet jeder Steuerzahler Vorauszahlungen, die später der tatsächlichen Steuerschuld gegenübergestellt werden.

Häufigkeit und Terminierung der Vorauszahlungen für die Einkommenssteuer

Die Vorauszahlungen für die Einkommenssteuer sind nicht Sache der Arbeitnehmer. An ihrer Stelle behält der Arbeitgeber die Lohnsteuer vom Gehalt ein und übermittelt sie an das Finanzamt, da die Lohnsteuer nur eine besondere Art der Einkommenssteuer ist. Auch bei Einkünften aus Kapitalvermögen wird die Einkommenssteuer direkt abgezogen. Für andere Arten von Einkünften allerdings legt das Finanzamt im oben angesprochenen Bescheid fest, wie hoch die zu leistenden Zahlungen für die Einkommenssteuer sind. Das betrifft alle Einkünfte, die in selbstständiger Arbeit, in der Forst- und Landwirtschaft, durch Vermietung und Verpachtung sowie durch Renten erzielt werden. Selbstverständlich sind hiervon auch Menschen betroffen, die nur ein Nebeneinkommen mit den oben aufgeführten Leistungen erwirtschaften. Mit den Vorauszahlungen werden die Einkommenssteuer, der Solidaritätszuschlag sowie die Kirchensteuer bedient. Sie werden einmal im Quartal fällig, genauer gesagt am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Hierbei sollte man eine verspätete Zahlung sehr vermeiden, denn dabei fallen Säumniszuschläge an.

Höhe der Vorauszahlungen für die Einkommenssteuer

Wie hoch die Vorauszahlungen für die Einkommenssteuer sind, die das Finanzamt festlegt, hängt von der Höhe des Einkommens im vorherigen Jahr ab. Wenn allerdings keine Zahlen für das Vorjahr vorliegen, wird die mögliche Steuerschuld geschätzt. Es werden allerdings nur dann Vorauszahlungen festgelegt, wenn sich die geschätzte Steuerschuld auf mindestens 400 Euro beläuft, sodass man pro Vorauszahlung mindestens 100 Euro an das Finanzamt zahlen müsste.

Der Bescheid unterliegt jedoch einem Vorbehalt zur Nachprüfung. Das führt dazu, dass der Steuerzahler eine Anpassung der Vorauszahlungen beantragen darf. Das ist besonders dann nützlich, wenn man absehen kann, dass zum Beispiel die Einnahmen deutlich sinken oder die Ausgaben merklich steigen werden, sodass man mit gutem Grund niedrigere Vorauszahlungen leisten möchte. Einen solchen Antrag kann man immer und auch für das laufende Jahr stellen; Fristen gibt es hierfür nicht. Damit der Antrag aber bewilligt wird, muss man nachvollziehbar begründen, aus welchem Grund die Einnahmen so stark sinken oder die Ausgaben so stark steigen, dass es eine Herabsetzung der Vorauszahlungen nach sich zieht. Zugleich macht es aber nur Sinn, die Vorauszahlungen für die  Einkommenssteuer anzupassen, wenn man wirklich mit einer niedrigeren Einkommenssteuerschuld rechnet am Ende des Jahres rechnet. Ist das nicht der Fall, muss man nämlich die Nachzahlung nach Ablauf des Jahres auf einen Schlag entrichten.