Aufschub Steuererklärung








Beschreibung

Auch wenn das Schreiben einer Steuererklärung wohl von wenigen Menschen als eine ihrer liebsten Tätigkeiten genannt wird, werden sie oft dafür belohnt, wenn sie sich die Mühe machen, alle Formulare auszufüllen und möglichst viele Belege, Rechnungen und Quittungen aufzuheben. Eine Besonderheit der Steuererklärung ergibt sich aus ihrer Formstrenge. So muss man zwingend die amtlichen Vordrucke nutzen. Aber diese Vorgabe ist nicht so rigide, wie sie zunächst scheint. Das rührt daher, dass es viele Varianten gibt, die amtlichen Vordrucke zu benutzen – ob man sie nun in Papierform beim Finanzamt abholt, ein Steuererklärungsprogramm am PC nutzt oder Vordrucke nach amtlichem Muster im Internet herunterlädt. Zudem kann der Steuerzahler seine Steuererklärung entweder persönlich abgeben oder sie dem Finanzamt postalisch oder elektronisch schicken.

Der Aufschub der Einkommensteuererklärung

Auch wenn die Abgabefristen durchaus moderat gesetzt sind, kann es sein, dass man unter Zeitdruck gerät. Wenn man seine Steuererklärung nur ein paar Tage zu spät abgibt, stellt das kein großes Problem dar. Dauert es aber deutlich zu lange, kann das Finanzamt eine Geldstrafe fordern. Daher sollte man eine Verlängerung der Frist beantragen, wenn man absehen kann, dass man mehr Zeit braucht. Anders als für die Steuererklärung selbst gibt es für den Antrag auf die Verlängerung der Abgabefrist kein Formular. Hier reicht ein kurzes formloses Schreiben aus.

Wichtige Fristen bei der Einkommenssteuererklärung

Nicht nur die formalen Vorgaben zur Steuererklärung sind zu beachten, sondern auch bestimmte Abgabefristen. Diese variieren, je nachdem ein Steuerzahler einer Steuererklärung freiwillig abgibt oder dazu verpflichtet ist. Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung ist zum Beispiel dann gegeben, wenn man Freibeträge beantragt hat, von mehreren Arbeitgebern steuerpflichtiges Einkommen erhalten hat oder von Lohnersatzleistungen wie zum Beispiel Krankengeld, Elterngeld oder Arbeitslosengeld profitiert hat. In diesem Fall muss die Steuererklärung immer bis zum 31. Mai des Folgejahres beim Finanzamt eingehen.

Wenn man mit diesen Kriterien nicht benannt wird, kann man freiwillig eine Steuererklärung abgeben. Arbeitnehmer haben in der Regel ihre Steuerschulden schon beglichen, weil der Arbeitgeber sich um die Bezahlung der Lohnsteuer kümmert. Trotz allem ist damit nicht immer die tatsächliche Steuerschuld beglichen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn man sich nicht das ganze Jahr über ein Arbeitseinkommen verdient hat, sondern für einige Zeit arbeitslos oder länger krank war, oder wenn man höhere Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Vorsorgeaufwendungen etc. zu verzeichnen hat als die Freibeträge und Pauschalen. Dann hat man mehr Steuern bezahlt als nötig. Bei Abgabe einer Steuererklärung erhält man vom Finanzamt eine Erstattung der zu viel bezahlten Steuern. Hierfür hat man viel Zeit; so muss die Steuererklärung erst vier Jahre später am 31. Dezember dem Finanzamt vorliegen.