Quittung Vorlage








Beschreibung

Wichtige Fakten zur Quittung

Viele Menschen kennen den Unterschied zwischen einer Rechnung und einer Quittung nicht. Trotzdem bestehen sehr gewichtige Unterschiede zwischen den beiden Dokumenten. Eine Rechnung zeigt dabei an, dass eine Forderung besteht. Eine Quittung hingegen bestätigt, dass die Forderung erfüllt wurde. So zeigt sie, dass der Schuldner eine Leistung erbracht hat und dass der Gläubiger diese Leistung erhalten hat. Damit weist eine Quittung nach, dass die Forderung nicht länger besteht.

Das Schreiben einer Quittung

Man braucht nicht zwingend eine spezielle Software oder einen Quittungsblock, um eine Quittung zu schreiben. Das ist vielmehr mit einem jeden Textverarbeitungsprogramm möglich. Ebenso kann man eine Quittung von Hand schreiben.

Formalitäten zu einer Quittung

Wenn der Schuldner um eine Quittung als Nachweis für das Erfüllen einer Forderung bittet, hat der Gläubiger die Pflicht, diese Quittung auch auszustellen. Die Kosten dafür kann er dem Schuldner allerdings in Rechnung stellen. Rechtlich gesehen ist eine Quittung eine Privaturkunde. Sie gilt als Beweis dafür, dass die Leistungen, die in der Quittung benannt werden, auch wirklich erbracht und erhalten worden sind. So kann ein Gläubiger nach dem Schreiben einer Quittung nicht glaubhaft versichern, die Leistungen nicht erhalten zu haben. Eine Quittung dient aber nur als Beweis, wenn die einigen formalen Anforderungen genügt. Zunächst einmal gehört dazu die Schriftform. So muss eine jede Quittung von Hand unterschrieben werden. Zudem müssen auf der Quittung zwingend die erbrachte und erhaltene Leistung genannt und das Datum aufgeführt werden. Fehlt eine Unterschrift, die Leistung oder das Datum, wird eine Quittung ungültig.

Wenn eine Quittung zusätzlich den gesetzlichen Anforderungen an eine Rechnung genügt, kann sie auch als Rechnung fungieren. Umgekehrt kann auch eine Rechnung die Funktionen einer Quittung übernehmen, wenn der Erhalt der Leistung durch einen Hinweis bestätigt wird, der beispielsweise „Betrag dankend erhalten“ lautet. Diese Notiz allein genügt allerdings nicht, sondern muss datiert und von Hand unterschrieben werden, damit die oben genannten Anforderungen erfüllt sind. In einem Geschäft erhalten Kunden in der Regel einen Kassenbon. Dieser reicht aber nicht als Quittung, weil die handschriftliche Unterschrift sich darauf nicht findet. Hierbei bilden Zahlungen, die nicht in bar geleistet werden, eine Ausnahme. Für sie gilt der Kontoauszug als Quittung, obwohl darauf die handschriftliche Unterschrift fehlt.

Eine Quittung ausstellen

Schreibt man eine Quittung von Hand, nutzt man dafür in den meisten Fällen einen Quittungsblock. Dieser enthält Vordrucke für Quittungen, die man ausfüllen und heraustrennen kann. Von diesen Quittungen wird immer auch eine Durchschrift angefertigt, sodass die Quittung in doppelter Ausführung vorliegt. So bekommen sowohl der Gläubiger als auch der Schuldner eine Ausführung. Zudem gibt es einige extra darauf ausgelegte Programme für den Computer, um Quittungen anzufertigen.