Beschreibung
Mahnungen
Eine Rechnung hat zwei Aufgaben. Einerseits stellt sie eine bestehende Forderung dar und andererseits fordert der Gläubiger den Schuldner damit zur Zahlung auf. Kommt er dieser nicht nach, schickt der Gläubiger ihm eine Mahnung, die ihn erneut eindeutig und unmissverständlich zur Zahlung auffordern soll. Außerdem setzt sie den Schuldner in Verzug, sodass er dem Gläubiger neben dem Rechnungsbetrag auch den Verzugsschaden ersetzen muss.
Grundlage einer Mahnung muss eine berechtigte Forderung sein, die nicht immer gegeben ist.
Eintritt des Verzugs
Zwei Voraussetzungen müssen zum Verzug gegeben sein:
- Zum einen muss die Forderung wirklich fällig sein, was sich aus dem Zahlungsziel ergibt. Ist keines vereinbart, ist die Forderung sofort fällig.
- Zum anderen muss der Schuldner durch eine Mahnung unmissverständlich zur Zahlung aufgefordert worden sein. Eine fehlende Reaktion darauf begründet den Verzug. Das berechtigt den Gläubiger dazu, neben dem Rechnungsbetrag auch einen Verzugsschaden einzufordern. Dies sind in der Regel Mahngebühren und Verzugszinsen oder Säumniszuschläge. Bringt auch das nicht den gewünschten Erfolg, sind ein Inkassounternehmen oder ein gerichtliches Mahnverfahren die nächsten Möglichkeiten für den Gläubiger.
Verzug ohne Mahnung
Allgemein beginnt der Verzug mit einer Mahnung. In einigen Fällen ist aber keine Mahnung zum Verzug erforderlich. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein konkretes Zahlungsziel angegeben ist oder errechnet werden kann. Ebenfalls ist keine Mahnung erforderlich, wenn die Rechnung innerhalb von 30 Tagen nicht bezahlt worden ist und auf diese Konsequenz in der Rechnung hingewiesen wird. Verzug tritt auch dann ohne Mahnung ein, wenn besondere Gründe wie Eile bei der Leistungserbringung es rechtfertigen. Ebenso ist keine Mahnung erforderlich, wenn der Schuldner selbst ein Zahlungsziel genannt und verfehlt hat. Außerdem braucht man keine Mahnung, wenn der Schuldner erklärt hat, dass er die Rechnung nicht bezahlen wird, oder wenn er auf eine Mahnung als Anzeichen für Verzug explizit verzichtet hat. Ganz allgemein müssen Kaufleute nicht durch eine Mahnung in Verzug gesetzt werden.
Anforderungen an eine Mahnung
Eine Mahnung muss keine bestimmte Form haben – sie kann schriftlich, mündlich oder durch schlüssiges Handeln erfolgen. Schriftliche Mahnungen sind allerdings üblich. Darin werden die Rechnungsdaten zur Zuordnung und Erinnerung aufgeführt und der Schuldner wird unzweideutig zur Zahlung aufgefordert. Oft gibt es auch eine neue Zahlungsfrist.
Ein Gläubiger ist jedoch keineswegs dazu verpflichtet, mehrere Mahnungen zu schreiben. Allerdings ist es üblich, bis zu drei Mahnungen zu schicken. Dabei unterscheiden sich die Mahnungen vor allen Dingen in ihrer Intensität. So ist der Ton in der ersten Mahnung oft deutlich freundlicher als in den anderen beiden. Sie werden in der Regel im Abstand von 14 Tagen voneinander verschickt. In der dritten Mahnung deutet der Gläubiger zudem auch oft schon ernste Konsequenzen an.