Widerspruch Mahnbescheid








Beschreibung

Wenn man einen Mahnbescheid von einem speziellen Mahngericht erhält, kann man dagegen Einspruch erheben. Das tut man logischerweise dann, wenn man der Meinung ist, dass diese Mahnung keine angemessene Berechtigung hat. Das muss man in dem Schreiben zum Einspruch auch angemessen zum Ausdruck bringen. Wenn man damit das Mahngericht auch überzeugen möchte, sollte man aber nicht nur eine Aussage treffen, sondern diese auch belegen. So kann man zum Beispiel einfach sagen, dass man eine Rechnung beglichen hat. Besser ist es aber, genau auszuführen, wann man welchen Betrag mit welchem Verwendungszweck von welchem Konto aus auf welches Konto überwiesen hat. Noch besser ist es, dem Schreiben zum Widerspruch einen Kontoauszug beizulegen. Dieser fungiert dem Recht nach als eine Quittung. Damit genügt er als Beweis dafür, dass die Forderung von der einen Seite erfüllt worden ist und von der anderen Seite das Geld erhalten worden ist. Somit hat die andere Partei im Mahnprozess eine schwere Zeit, wenn sie weiter glaubhaft versichern möchte, dass die Forderung nicht erfüllt worden ist und dass sie kein Geld vom Schuldner erhalten hat.

Anschreiben

Nun soll es aber genauer darum gehen, wie ein Schreiben zum Widerspruch gegen einen Mahnbescheid eigentlich aufgebaut wird. Wie jedes andere Schreiben auch beginnt es mit der Nennung der Anschriften, damit das Schreiben zugestellt werden kann oder zur Not auch an den Absender zurückgeschickt werden kann. Zudem wird damit schlicht und einfach die Form eines Briefes eingehalten – die Anschriften sind auch dann wichtig, wenn das Schreiben persönlich abgibt. In der Betreffzeile finden sich dann meist einfach die Worte „Widerspruch gegen Mahnbescheid“. Alternativ kann man auch etwas detaillierter schreiben und schon in der Betreffzeile benennen, gegen welchen Mahnbescheid man eigentlich Widerspruch einlegt. Dann schreibt man in der Regel „Widerspruch gegen den Mahnbescheid mit dem Aktenzeichen XY“. Wenn man sich für die kürzere Version entscheidet, lässt man unter dem Betreff eine Zeile frei und schreibt dann einfach „Aktenzeichen XY“.

Grußformel

Darauf folgt dann das eigentliche Schreiben, das recht kurz ausfallen kann. Es beginnt wie jedes formelle Schreiben mit der Grußformel „Sehr geehrte /-r …,“. In der nächsten Zeile konkretisiert man den Mahnbescheid, gegen den man Widerspruch einlegen möchte, mit dem Datum. Dann kommt es zum eigentlichen Inhalt des Schreibens, der oft in wenigen Worten abgehandelt ist. Zunächst macht man deutlich, dass man etwas widersprechen möchte. Dazu empfehlen sich Formulierungen wie „entgegen der Aussage…“, „im Gegensatz zur Aussage…“ oder „gegenteilig zur Aussage…“ zur Einleitung. Dann beschreibt man, wann man seine Verbindlichkeiten wem gegenüber beglichen hat. Hier hilft ein Kontoauszug sehr. Zum Abschluss und zur Verdeutlichung beschreibt man den Mahnbescheid am Ende als gegenstandlos.