Dass das deutsche Steuerrecht kompliziert ist, ist jedem bewusst, der sich mit den unzähligen Anforderungen auseinandersetzen muss. Trotzdem lohnt sich die Abgabe einer Steuererklärung, denn in den meisten Fällen folgt darauf eine Steuererstattung.

Formulare – notwendig für die Steuererklärung

Für jede Steuererstattung ist eine Steuererklärung eine zwingende Voraussetzung. Anhand dieser kann das Finanzamt errechnen, in welcher Höhe man Steuern für das Jahr zahlen muss, indem die von der Steuer absetzbaren Ausgaben unberücksichtigt bleiben und anhand der restlichen Einnahmen die Steuerlast berechnet wird. Die Differenz zwischen dieser tatsächlichen Steuerlast und den gezahlten Steuern kann man als Steuerzahler zurückerhalten. Hat man Pech, muss man möglicherweise aber Steuern nachzahlen. Eine Steuererklärung muss dabei zwingend auf amtlichen Vordrucken erfasst werden. So muss der Steuerzahler seine Angaben auf Formularen machen, die ihn möglicherweise verwirren. Die Formulare kann man heute am leichtesten im Internet herunterladen und dem Finanzamt auf elektronischem Wege schicken.

 

Steuererklärung rechtzeitig einreichen

Eine Steuererklärung muss nicht nur auf den amtlichen Vordrucken geschrieben werden, sondern auch rechtzeitig abgegeben werden. Dabei gelten unterschiedliche Fristen für Steuerzahler, die freiwillig oder auf Grund einer Verpflichtung dazu eine Steuererklärung abgeben. Man ist zum Beispiel dann zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn man Krankengeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld und andere Lohnersatzleistung im Wert von mehr als 410 Euro bezogen hat, wenn man ermäßigte Lohnsteuern zahlt oder wenn man der Steuerklasse V oder VI angehört. Ist man zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, muss man sie spätestens am 31. Mai des Folgejahres einreichen. Bei freiwillig geschriebenen Steuererklärungen hat man bis zum 31. Dezember des vierten Jahres Zeit.

Beträge von der Steuer absetzen

Für viele absetzbare Kosten gibt es sogenannte Pauschbeträge. Bei den Werbungskosten betragen diese zum Beispiel 920 Euro, wenn man die Kosten nicht einzeln nachweisen kann. Davon können manche Steuerzahler durchaus profitieren, viele aber haben Werbungskosten, die deutlich höher als die Pauschale liegen. Durch z.B. Pendeln zur Arbeit, Ausstattungen des Arbeitszimmers und neue Arbeitsmaterialien oder auch Bewerbungen sowie Aus-, Weiter- und Fortbildungen können die Werbungskosten schnell 920 Euro übersteigen. Aus diesem Grund sollte man durchaus die Belege aufheben. Das gelingt am besten, wenn man die für die Steuererklärung relevanten Belege und Quittungen von Beginn an geordnet sammelt. Das erleichtert den Anfang des Schreibens der Steuererklärung, weil man so deutlich weniger Arbeit vor sich hat. Oft passiert es aber, dass man einige Quittungen und Belege trotz aller Bemühungen nicht mehr finden kann. Zudem kann man noch den originalen Kassenzettel haben, aber wenn aus diesem nicht eindeutig ersichtlich wird, welche Ausgabe man dort getätigt und wozu sie dienen sollte, wird es schnell problematisch, nachzuweisen, weshalb diese Aufwendung absetzbar sein sollte.