Der Darlehensvertrag und mögliche Kreditgeber

Wenn die Worte Kredit oder Darlehen fallen, denkt man in der Regel zunächst an Banken und andere Kreditinstitute. Das ist keineswegs überraschend, denn wenn man Kapital braucht, um zum Beispiel eine größere Anschaffung möglich zu machen, kann eine Bank in vielen Fällen helfen. Zudem bieten Banken und Kreditinstitute sowie Kreditvermittler unterschiedliche Kreditvarianten an, die immer möglichst gut auf den Verwendungszweck und die benötigte Summe zugeschnitten sind.

Allerdings sind trotz allem Banken und vergleichbare Unternehmen nicht die alleinigen möglichen Ansprechpartner, wenn man einen Kredit braucht. Ein anderes Beispiel sind Versicherer. Wenn man zum Beispiel über eine sogenannte Kapitallebensversicherung verfügt, kann man seinen Versicherer darum bitten, die Police in bestimmter Höhe zu beleihen. So steigen die Beiträge für die Police oder man zahlt länger ein. Auch möglich ist es, dass ein Arbeitgeber dazu bereit ist, einem Arbeitnehmer einen Kredit zu gewähren. Im Fachjargon heißt ein solcher Kredit Arbeitgeberdarlehen. Zudem kann man auch Familienmitglieder oder Bekannte fragen, die über das nötige Kleingeld oder eine gute Kreditwürdigkeit verfügen, denn auch Privatpersonen können einander einen Kredit gewähren. Wenn ein Darlehensvertrag zwischen Privatpersonen geschlossen wird, ist die Rede von einem Privatdarlehen. Ein solches privates Darlehen bietet sich vor allem dann an, wenn man nur eine relativ geringe Summe braucht oder das Geld sehr kurzfristig braucht. Allerdings ist es auch dann eine gute Möglichkeit, wenn die finanzielle Ausgangssituation nicht einfach ist, sodass die Kreditwürdigkeit eher schlecht bewertet wird. Dann gewähren Banken nur sehr teure oder unter Umständen sogar gar keine Kredite, sodass das Privatdarlehen für manche Menschen die einzige Möglichkeit darstellt, an das dringend benötigte Geld zu kommen.

Der Abschluss eines (privaten) Darlehensvertrages

Beim Abschluss eines Darlehensvertrags genießt man wie bei den meisten anderen Verträgen auch Vertragsfreiheit. Das heißt, dass die beiden Vertragsparteien die Inhalte des Vertrags zu einem hohen Grad frei aushandeln können. Zudem gilt für den Darlehensvertrag keine Pflicht zur Schriftform. Er kann also auch mündlich geschlossen werden und ist letztendlich ganz genauso wirksam und gültig, wenn er nur am Ende per Handschlag besiegelt wird. Allerdings ist es aus verschiedenen Gründen sinnvoll, die schriftliche Variante zu wählen. So wird zum Beispiel sichergestellt, dass jede Vertragspartei zu jeder Zeit nachlesen kann, welche Konditionen sie vereinbart und mit ihrer Unterschrift bestätigt hat. Das wird dann hilfreich, wenn die Vertragsparteien sich über die Konditionen uneins sind. Ein großer Vorteil des Vertrags zu einem Privatdarlehen ist, dass er deutlich kürzer und leichter verständlich ist als ein Kreditvertrag mit einer Bank. Hier wird nicht jedes kleinste Detail geregelt und schriftlich festgehalten. Vielmehr werden in einem Vertrag für ein Privatdarlehen oft nur die wesentlichen Konditionen aufgeschrieben.