Beschreibung
Wenn ein Paar seinen weiteren Weg als Ehepaar gehen möchte, kommt alsbald eine Verlobung auf sie zu. Diese hat zwar in den letzten hundert Jahren stark an Bedeutung verloren, es kommt aber inzwischen wieder in Mode, die Verlobung feierlich zu begehen. Zur Verlobung sendet man den Gästen eine Einladung.
Die Verlobung als Eheversprechen
Die Verlobung oder auch das Verlöbnis beschreibt ein Versprechen zweier Personen, eine Ehe oder Lebenspartnerschaft zu schließen. Ursprünglich war das eine Phase der Vorbereitung auf das Eheleben, in der das Paar sich kennenlernen sollte und die Familien einander näher kommen konnten. Heute ist der Wert der Verlobung eher symbolisch. Oft wird ein Ring übergeben, wenn ein Heiratsantrag gemacht wird. Manche Paare entscheiden sich aber auch dafür, Verlobungsringe auszutauschen. Traditionell sollten zwischen Verlobung maximal fünf Jahre liegen, was heute weitgehend missachtet wird. Eine Verlobung kann man jederzeit auflösen, was in der Fachsprache als Entlobung bezeichnet wird.
Die Verlobung im Recht
Die Verlobung fällt unter das Familienrecht und bezeichnet einen Vertrag zum gegenseitigen Eheversprechen. Die Erfüllung dieses Vertrages kann man aber nicht vor Gericht einklagen. Auch das sogenannte Kranzgeld, das eine Verlobte für Geschlechtsverkehr in einer Verlobung entschädigen sollte, die dann aufgelöst wurde. Man kann allerdings auf Schadensersatz für alle Ausgaben für die Hochzeitsvorbereitung und auf die Herausgabe von Geschenken klagen.
Das Recht verlangt keine Verlobung vor einer Eheschließung. So kann man auch ohne vorherige Verlobung heiraten. In der Regel geht der Hochzeit aber durchaus eine Verlobung voraus. Das liegt daran, dass eine Verlobung immer dann vorliegt, wenn zwei Personen sich gegenseitig und freiwillig versprechen, eine Ehe miteinander zu führen. Dabei ist es irrelevant, ob die Verlobung irgendjemandem außer dem Paar bekannt ist oder nicht. Dem Recht nach hat man automatisch den Status „verlobt“ inne, wenn man beim Standesamt ein Aufgebot für eine Hochzeit bestellt. Rechtliche Bedeutung hat der Verlobtenstatus auch bei Befragungen – das Zeugnisverweigerungsrecht gilt.
Die Verlobungsfeier
Früher wurde im Kreise der Familie im Haus der Eltern der Braut gefeiert. Danach wurde die Verlobung in der Zeitung, mittels einer Grußkarte oder einfach im mündlichen Gespräch bekannt gegeben. In den letzten Jahren aber ist es wieder Mode geworden, eine klassische Verlobungsfeier zu geben. Dies erfreut sich so großer Beliebtheit, weil man nur wenige Möglichkeiten danach hat, vor dem Eheleben eine Feier als Freund und Freundin zu besuchen oder zu veranstalten. Heute wird eine Verlobung aber weniger steif, sondern eher locker im Kreise von Bekannten, Freunden und der Familie gefeiert. Die Art der Feier liegt dabei ganz bei dem heiratswilligen Paar. Manche geben die Verlobung auf der Feier als Überraschung bekannt, während andere schon in der Einladung gezielt zur Feier ihrer Verlobung laden.