Wer seinen eigenen Betrieb leiten möchte, muss zwangsläufig ein Gewerbe anmelden. Dabei muss er bei der zuständigen Behörde ein selbstständiges Gewerbe anmelden. Die Bestätigung dieser Anmeldung, die die Behörde ausstellt, heißt Gewerbeschein.

Terminierung einer Gewerbeanmeldung

Das Prinzip der Gewerbefreiheit, welches auch in Deutschland gilt, besagt, dass jeder einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen darf. Dabei ist eine gewerbliche Tätigkeit definiert als eine Tätigkeit, die eigenverantwortlich und mit dem Ziel der regelmäßigen Erwirtschaftung von Gewinnen betrieben wird. In den meisten Branchen braucht man daher keine gesonderte Erlaubnis oder Genehmigung zur Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit. Aber jede gewerbliche Tätigkeit muss angemeldet werden, was man auch als Anzeigepflicht bezeichnet. Daher wird die Gewerbeanmeldung auch Gewerbeanzeige genannt.

Da jede gewerbliche Tätigkeit angemeldet werden muss, ist unerheblich, ob sie als Haupt- oder Nebenberuf ausgeübt werden soll. Die Anzeigepflicht besteht auch, wenn man ein bestehendes Gewerbe übernimmt oder eine neue Filiale eröffnet. Keinen Gewerbeschein brauchen nur Freiberufler sowie Land- und Forstwirte.

 

 

Behördliche Zuständigkeit

Die Gewerbeordnung gehört dem Landesrecht an, was dazu führt, dass entweder das Gewerbeamt oder das Ordnungsamt sich mit der Gewerbeanmeldung befasst.

Überall muss das Gewerbe in der Gemeinde oder dem Bezirk angemeldet werden, wo der Sitz sein soll. Das ist bei Heimarbeit die Gemeinde oder der Bezirk für das eigene Zuhause.

Die Gewerbeanmeldung

Für jede Gewerbeanmeldung braucht man das passende Formular, das man bei der zuständigen Behörde auf der Website oder an ihrem Sitz erhält und abgibt.

Auf diesem Formular gibt man persönliche Daten zum Gewerbetreibenden und zu der Gewerbetätigkeit, die man konkret plant. Nach dem Ausfüllen und Unterschreiben des Formulars gibt man es dann bei der zuständigen Behörde ab. Dazu können unter Umständen weitere Unterlagen vonnöten sein und außerdem muss man als Gewerbetreibender seinen Ausweis vorlegen. Je nachdem, wo man sein Gewerbe anmeldet, können auch Gebühren erhoben werden. Diese belaufen sich in der Regel auf 15 bis 60 Euro.

Die Behörde stellt daraufhin einen Gewerbeschein als Bestätigung aus und gibt die Daten unter anderem an das Finanzamt und die IHK oder die HWK weiter. Zudem wird das Gewerbe formell durch einen Eintrag im Gewerberegister der Kommune erfasst.

 

Der Gewerbeschein

Mit der Gewerbefreiheit ist grundsätzlich keine explizite Erlaubnis für gewerbliche Tätigkeiten vonnöten. Daher ist der Gewerbeschein weniger eine Genehmigung als vielmehr eine Bestätigung der Anmeldung des Gewerbes, die immerhin eine Pflicht ist.

Manche Branchen oder Tätigkeitsfelder wie das Reisegewerbe, das Bewachungsgewerbe, die Glücksspielindustrie, Taxiunternehmern, Inkassobüros, Versicherungsvermittlungen, Personal- und Pflegedienstleistungen, der Wirbeltierhandel und manche Handwerke haben eigene Zulassungsvoraussetzungen. Für die Aufnahme der Tätigkeit dort muss man eine persönliche Eignung sowie Fachkenntnisse nachweisen. In manchen Fällen müssen die Räumlichkeiten besonderen Anforderungen genügen.