Abmahnungen gibt es in den unterschiedlichsten Bereichen des Rechts, sei es im Kontext der Arbeit, des Mietverhältnisses, des Urheber- oder des Wettbewerbsrechts. Sie können bei allen möglichen Vertragsverhältnissen eingesetzt werden, oder wenn zivilrechtliche Unterlassungsansprüche vorliegen. Erfreulich sind sie allerdings für den Empfänger nie. Wie aber reagiert man am besten darauf?

Unabhängig vom konkreten Vorwurf in der Abmahnung oder dem Rechtsbereich, den sie behandelt, sollte man sich nicht aus der Ruhe bringen lassen. Das heißt aber nicht, dass man das Schreiben nicht weiter beachten sollte. Vielmehr sollte man bedacht vorgehen.

Die angemessene Reaktion auf eine Abmahnung vom Arbeitgeber

Die Abmahnung durch den Arbeitgeber fungiert als eine ernste Verwarnung, quasi wie eine gelbe Karte im Sport. Folglich wird man auf ein bestimmtes Fehlverhalten aufmerksam gemacht und darum gebeten, dieses in Zukunft nicht mehr zu zeigen. Damit kann man sich vor ernsteren Konsequenzen schützen, die in der Abmahnung für den Fall klar benannt werden, dass sich das Verhalten nicht wie gewünscht ändert. In diesem Sinne ist die Abmahnung ein Warnschuss, aber auch eine zweite Chance. Außerdem kann man zum Vorwurf Stellung beziehen, was in der Personalakte festgehalten wird. Wenn man die Abmahnung aber als unberechtigt ansieht, kann man sie überprüfen lassen und auf die Entfernung der Abmahnung vor einem Arbeitsgericht Klage erheben.

 

 

Die angebrachte Reaktion auf eine Abmahnung vom Vermieter

Eine Abmahnung durch den Vermieter ähnelt einer Abmahnung durch den Arbeitgeber insofern, als man hier einen Warnschuss vorfindet, der die Kündigung ermöglicht, wenn man sein Verhalten nicht ändert. Im Mietrecht allerdings muss man die Abmahnung immer hinnehmen, auch wenn man sie als unberechtigt ansieht. Das liegt darin begründet, dass die Abmahnung die Rechte des Mieters nicht verletzt, weil der Vermieter in einem Rechtsstreit unabhängig von der Abmahnung ein vertragswidriges Verhalten des Mieters beweisen muss.

 

 

Die korrekte Reaktion auf eine Abmahnung vom Anwalt

Abmahnungen von einem Anwalt sind etwas komplexer und beziehen sich in der Regel auf Verstöße gegen das Urheber- oder Wettbewerbsrecht. In dieser Situation muss man sich immer nach dem speziellen Einzelfall richten und unter Umständen selbst einen Juristen hinzuziehen. Oft ist es sinnvoll, eine geforderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung innerhalb der gesetzten Frist abzugeben. Dabei sollte man sich aber für eine Unterlassungserklärung entscheiden, die nur die gesetzlich geforderten Inhalte der Unterlassungsverpflichtung und einer Geldstrafe bei einem erneuten Verstoß abdeckt. Das Verhalten in Bezug auf die Zahlungsforderungen muss sich auch nach dem jeweiligen Fall richten. Mit einer Zahlung wäre die Angelegenheit erledigt, aber man kann darauf hoffen, dass auch andernfalls kein Verfahren eingeleitet wird. Selbstverständlich sollte man die gerügten Handlungen sofort ungeschehen machen und beispielsweise hochgeladene Dateien löschen.